Es ist nahezu unglaublich, dass das BMF und die Landesfinanzministerien in Sachen „Peinlichkeit der Kassengesetze“ nicht umhinkommen, immer noch „eins draufzusetzen“. Bekanntlich haben – bis auf Bremen – alle Bundesländer eine weitere Übergangsregelung für die Aufrüstung von Kassensystemen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) geschaffen. Und zwar, obwohl das BMF nur wenige Tage zuvor mehreren Verbandspräsidenten ausrichten ließ, diese mögen ihre Mitglieder darüber informieren, dass es über den 30.9.2020 hinaus keine weitere Übergangsregelung geben wird. Dass die Verantwortlichen des BMF darüber „not amused“ waren, kann man sich vorstellen. Denn kaum etwas ist schlimmer als sein Gesicht zu verlieren.
Dass das BMF trotz Corona-Krise und den Existenzkämpfen von Gastronomen und Einzelhändlern keine weitere Übergangsregelung geschaffen hatte, hat allerdings niemand, aber auch wirklich niemand verstanden. Das muss sich das BMF einfach ankreiden lassen. Jedenfalls sind die Einzelregelungen der Länder da. Und was macht das BMF? Ich versuche es mit eigenen Worten wiederzugeben: Im Wege der dienstlichen Weisung sollen die Länder von ihrer Billigkeitsregelung absehen. Das BMF hat sozusagen den Joker gezogen. Ich weiß, dass dies in dem BMF-Schreiben vom 18.8.2020, das seltsamerweise erst am 11.9.2020 veröffentlicht wurde, anders („verklausulierter“) klingt. Aber so ist es. Und was machen die Länder? Eines nach dem anderen verkündet, dass es an seiner Regelung festhalten wird. Joker hin oder her.
Ich bin seit 38 Jahren im „Steuergeschäft“ tätig. Doch so etwas habe ich noch nicht erlebt. Irgendwie ist es ja recht lustig, die „Spielchen“ von BMF und Landesfinanzministerien zu beobachten. Aber hat seitens der Handelnden irgendjemand einmal daran gedacht, dass „der Steuerpflichtige“ keine abstrakte Masse, sondern ein Mensch (und manchmal eine Personen- oder Kapitalgesellschaft) ist? Dieser muss wissen, was zu tun ist. Die Machtspiele zwischen Bund und Ländern und die gekränkten Eitelkeiten interessieren ihn herzlich wenig. Also: Rauft Euch zusammen und tragt Eure Streitigkeiten intern aus und nicht auf dem Rücken der Steuerzahler.
Ich bin gespannt, wie viele Akte der „Posse Kassengesetze“ wir noch erleben, besser gesagt „ertragen“ dürfen. Ich selbst könnte darüber mittlerweile wirklich ein Bühnenstück schreiben, bei dem sich vor Lachen die Balken biegen würden – manchmal aber auch ein Tränchen fließen dürfte.
Für weitere Informationen und Hintergründe zu diesem Thema lesen Sie unsere NWB Online-Nachricht vom 17.09.2020