Aufreger des Monats September: Aktuelle Gesetzesflut erdrückt die Steuerberater

Einige Jahre herrschte in der steuerlichen Gesetzgebung Ruhe. Dies war zum einen der Großen Koalition und dem damit einhergehenden Stillstand und zum anderen Wolfgang Schäuble persönlich zu verdanken. Der langjährige Bundesfinanzminister war kein Freund von hektischen Gesetzesänderungen. Mit dieser Ruhe war schon im vergangenen Jahr Schluss. Was unseren Berufsstand – und natürlich auch die Bürger – aber derzeit erwartet, ist nicht mehr eine Flut von Gesetzesänderungen, nein, es ist ein wahrer Tsunami. Nachfolgend eine kurze Aufstellung der Gesetze und Gesetzesvorhaben, die für die Jahre 2020 und 2021 ff. sowie zum Teil auch rückwirkend für 2019 Änderungen mit sich bringen werden:

  • Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften,
  • Grundsteuerreform,
  • Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags,
  • Bürokratieentlastungsgesetz III,
  • Klimaschutzpaket,
  • Ge­setz zur Än­de­rung des Grund­er­werb­steu­er­ge­set­zes,
  • Anzeigepflicht für Steuergestaltungen (international und ggf. national),
  • „Kassengesetze“ (Belegausgabepflicht, Meldepflicht, Technische Sicherheitseinrichtung etc.),
  • Brexit-Steuerbegleitgesetz,
  • Streitbeilegung bei der Doppelbesteuerung,
  • „Eckpunkte einer Mittelstandsstrategie.“

Und dann gibt es da noch die Gesetze, die am Rande steuerliche Änderungen mit sich bringen oder aber auf Umwegen ins Steuerrecht bzw. ins Berufsrecht hineinstrahlen:

  • Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch,
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Mieter-Grundsteuerentlastungsgesetz,
  • Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie,
  • Forschungszulagengesetz,
  • Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (Anpassungen der DSGVO).

Die Aufstellung ist sicherlich nicht vollständig.

Werden Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht, so sind stets der Erfüllungsaufwand, mögliche Alternativen und gegebenenfalls die Art der Umsetzung darzulegen. Fast schon niedlich ist ein Satz im „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie.“ Er lautet doch tatsächlich (und das ist kein Witz): „Es sind keine Alternativen ersichtlich, die das mit dem Gesetzentwurf angestrebte Ziel, insbesondere die mittelständische Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten, wirkungsvoller und mit weniger Aufwand erreichen könnten.“ Nach jahrelangem Grübeln ist also den Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Politik nicht eine einzige(!) Alternative eingefallen. Nun, man hätte jeden Steuerberater und jeden Unternehmer Deutschlands nachts um drei Uhr anrufen können und jeder hätte – ohne zu Zögern – 50 Alternativen nennen können.

Schön ist auch ein Hinweis im Gesetzesentwurf bezüglich der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Die Umsetzung soll doch tatsächlich deshalb relativ einfach sein, weil man künstliche Intelligenz einsetzen möchte. Wer derzeit sieht, wie wenig Studienplätze und vor allem wie wenig Studienabgänger es in diesem Fachbereich gibt, der muss sich schon wundern, welchen Optimismus das BMF an den Tag legt, um zu glauben, dass diese – rar gesäten – Studienabgänger mit einem A 9-Gehalt in die Finanzverwaltung eintreten werden.

Aber um auf unseren Berufsstand zurückzukommen: Die Gesetzesflut erdrückt uns Steuerberater. Sie ist kaum noch umzusetzen. Und eine rechtssichere – in die Zukunft gerichtete – Beratung wird immer schwieriger. Wenn dann auch noch die Vermögensteuer kommt ……man will es sich nicht ausmalen.

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