Nun ist es wieder soweit: Arbeitnehmer stellen ihre Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Und siehe da: Die Finanzverwaltung hat es geschafft, auch den letzten Vordruck in ihrem System, der für den Normalbürger halbwegs verständlich war, abzuschaffen und durch eine kompliziertere Regelung zu ersetzen.
Es geht um den Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung heißt es nun: „Der Vordruck Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wurde in den neuen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung integriert. Eine Neuauflage des Vereinfachten Antrags für 2018 erfolgt nicht. Bitte nutzen Sie daher jetzt das Formular 10 – Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten.“
Zwar können betroffene Steuerzahler auch weiterhin ankreuzen, dass sich die Verhältnisse gegenüber dem Jahr 2017 nicht wesentlich geändert haben. Doch was macht es für einen ersten Eindruck, wenn man den Arbeitnehmern suggeriert, sie müssten sich nun durch mehrere Seiten Anlagen kämpfen und Angaben zu Sonderausgaben etc. machen? Warum konnte es nicht bei einem separaten Vordruck „Vereinfachter Antrag“ bleiben? Das bleibt wohl das Geheimnis der Vordrucke-Entwickler.
Für mich ist das der Aufreger des Monats November.
Ein Beitrag von:
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- Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
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- Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe
Warum blogge ich hier?
Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.