Aufreger des Monats Juni: Der öffentliche Dienst kann es nicht lassen – Minijobber sollen Pauschsteuer tragen

Die studentischen Hilfskräfte von heute sind die Fachkräfte von morgen. Arbeitgeber sollten sich um sie bemühen. In der freien Wirtschaft ist das wohl auch bis zum letzten Personalchef durchgedrungen, nicht aber bei den Verantwortlichen im öffentlichen Dienst. Immer wieder sehe ich, dass – potenziell – geringfügig Beschäftigten im öffentlichen Dienst, etwa an den Universitäten, ein Formular mit der Überschrift „Erklärung für die Übernahme der Pauschsteuer bei geringfügig entlohnter Beschäftigung“ vorgelegt wird.

Diese mögen sie – bitteschön – unterschreiben. Oft heißt es dann unter anderem: „Hiermit verpflichte ich mich, die vom Arbeitgeber zu entrichtende Pauschsteuer in Höhe von 2 v.H. dem Arbeitgeber zu erstatten. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ….. ist berechtigt, die Pauschsteuer mit meinen Bezügen zu verrechnen.“

Ist eine solche Vereinbarung überhaupt rechtens?

Eine Vereinbarung wie die oben dargestellte ist prinzipiell zulässig, doch die Begründung ist seltsam: Zwar ist im EStG grundsätzlich geregelt, dass der Arbeitgeber die Pauschsteuer übernehmen muss (§ 40a Abs. 5 i.V.m. § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG). Doch arbeitsrechtlich gilt etwas anderes: Eine Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Arbeitnehmer, dass dieser die Pauschalsteuer trägt, ist aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts nicht zu beanstanden (BAG-Urteil vom 1.2.2006, 5 AZR 628/04; BAG-Urteil vom 5.8.1987, 5 AZR 22/86).

Und letztlich erkennt auch das Steuerrecht die – arbeitsvertragliche – Überwälzung an, denn Satz 2 des § 40 Abs. 3 EStG lautet: Er (der Arbeitgeber) ist Schuldner der pauschalen Lohnsteuer; auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn und mindert nicht die Bemessungsgrundlage.

Denkanstoß:

Bei allem Verständnis dafür, dass die öffentliche Hand sparen muss, finde ich die Überwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf die geringfügig Beschäftigten extrem kleinlich. Und bei dem bereits erwähnten Fachkräftemangel ist sie auch nicht zeitgemäß. Ich fordere daher die Arbeitgeber auf, ihre Haltung zu überdenken. Mir sind jedenfalls mehrere Studenten bekannt, die ihrerseits ihre Haltung überdacht haben und sich für einen Minijob bei einem privatrechtlichen Arbeitgeber entschieden haben. Sie werden sich den Geiz der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im Übrigen für ihre weitere berufliche Zukunft gemerkt haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

58 − = 55