Wenn eine neue Vorschrift die Bürger belastet, heißt es stets, es werde alles nícht so schlimm und die Vorschrift würde ohnehin mit Augenmaß angewandt werden. So habe ich es gehört bei den GoBD und der DSGVO. Und nun höre ich es bezüglich der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Allen, die den Versprechungen von Politik und Verwaltung Glauben schenken, sei ein Blick in die aktuelle Statistik der Kontenabrufe empfohlen. Mit Hilfe der automatisierten Kontenabrufe können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und Banken nichts.
Aktuell ist – wie bereits in allen Vorjahren – erneut von einem zweifelhaften Rekord bei den Kontenabfragen für das Jahr 2017 zu berichten: Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter haben im vergangenen Jahr so viele heimliche Kontenabfragen gestartet wie noch nie zuvor – insgesamt 692.166 (Vorjahr: 358.228). Dies ist nahezu eine Verdoppelung! Doch selbst dieser unrühmliche Rekord ist noch nicht die ganze Wahrheit: Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 136.845 Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt sind dies 829.011 Kontenabfragen (Vorjahr: 495.412).
Die Möglichkeit des Kontenabrufs ist ursprünglich zur Terrorbekämpfung installiert worden. Damals hieß es auch, die Kontenabrufe würden mit Augenmaß vorgenommen. Nun werden aber jeden Arbeitstag durchschnittlich rund 3.800 Bürger ausgeforscht! Das ist für mich ein Aufreger des Monats.