Aufreger des Monats Dezember: Kassengesetz – eine Posse in drei Akten

Ende Dezember 2016 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet worden (BGBl 2016 Teil I Nr. 65). Bereits kurz nach Inkrafttreten der ersten Vorschriften ist erkannt worden, dass das Gesetz handwerkliche Fehler enthielt und in Teilen nicht umsetzbar war und ist (Posse Nummer 1). Bis heute sind die Fehler nicht beseitigt worden und führen in der Praxis zu Unverständnis und Problemen.

Ein Beispiel habe ich bereits im März 2017 in meinem Blog „Kassengesetz bedeutet viel Arbeit für Hausmeister“ veröffentlicht: Eine große Wohnungsbaugesellschaft hat in ihren Mietshäusern Münz-Waschmaschinen aufgestellt, die von den Hausmeistern bislang nur einmal wöchentlich geleert worden sind. Was gilt nach der aktuellen Gesetzesfassung? Nun, die Geldspeicher der Münz-Waschmaschinen sind im Prinzip nichts anderes als offene Ladenkassen. Früher reichte es üblicherweise aus, wenn die Zählung jeweils bei Leerung des Geldspeichers erfolgte, also wöchentlich oder sogar nur monatlich – je nach Bedarf. Nun müssten (und müssen) die Hausmeister bei einer wortwörtlichen Auslegung des Gesetzes die Geldspeicher täglich leeren und den Bestand zählen. Das Problem betrifft im Prinzip alle Aufsteller von Waren- bzw. Münzautomaten.

Posse Nummer 2 betrifft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ab dem kommenden Jahr müssen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, die bestimmte Vorgänge in der Kasse manipulationssicher protokolliert. Das BSI sollte die Anforderungen an die TSE definieren. Doch das BSI konnte die gesetze(n) Frist(en) nicht einhalten. Ergebnis: Die Referatsleiter von Bund und Ländern haben eine Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsfrist) für die Einrichtung von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungsgeräten mit einer TSE bis zum 30.9.2020 beschlossen.

Und nun die Posse Nummer 3: Zwei Wochen vor dem Start der Belegausgabepflicht fällt dem Bundeswirtschaftsminister ein, dass diese „irgendwie blöd“ ist. Herr Altmaier hatte über 1.000 Tage Zeit, sich darüber Gedanken zu machen. 1.000 Tage blieben ungenutzt. Da fällt mir ein altes Lied von Klaus Lage ein: „… tausend Mal ist nix passiert.“. Sie wissen schon.

Ich selbst habe die Belegausgabepflicht in meinen Vorträgen oft kritisiert und halte von ihr nicht viel. Aber das Thema seitens des Bundeswirtschaftsministers erst jetzt aufzugreifen, ist unsäglich. Dabei ist das Manöver doch mehr als durchsichtig.

Federführend für die Kassengesetze war im Jahre 2016 unter anderem Nordrhein-Westfalen, und zwar das Landesfinanzministerium ausgerechnet unter der Leitung von Norbert Walter-Borjans. Merkwürdig, dass Peter Altmeier seine Kritik am Kassengesetz gerade in dem Zeitpunkt äußert, in dem Norbert Walter-Borjans (mit Saska-Esken) zum neuen SPD-Parteivorsitzenden gewählt worden ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Übrigens: Eine Posse laut Wikipedia ist ein Bühnenstück, das auf Verwechslungen, ulkigen Zufällen und unwahrscheinlichen Übertreibungen aufgebaut ist und durch derbe Komik Lachen erzeugen soll. Peter Altmeier dürfte Viele zum Lachen gebracht haben. Ich warte auf den 4. Akt in Sachen „Kassengesetz“.

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