Update: Aufhebung des Lieferkettengesetzes vertagt – vorerst …!

Eine Initiative der CDU/CSU-Fraktion, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) im Eilverfahren sofort aufzuheben, ist vorerst im Bundestag gescheitert. Jetzt muss das übliche parlamentarische Verfahren eingehalten werden.

Hintergrund

Ich habe wiederholt zum LKSG im Blog berichtet: Seit 1.1.2023 gilt in Deutschland zum Schutz von Arbeits- und Menschenrechten sowie Umweltstandards in Lieferketten das Lieferkettengesetz (LKSG; BGBl. 2021 I S. 2159). Auf EU-Ebene hatte man sich im Dezember 2023 bereits auf eine EU-Lieferketten-RL (CSDDD) geeinigt, die über die das deutsche LKSG hinausgeht. Die EU-Richtlinie wurde dann aber aufgrund des deutschen Vetos im Ministerrat im Januar 2024 blockiert, die Abstimmung mehrfach verschoben.

Am 15.3.2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit der erforderlichen Mehrheit – bei Gegenstimme Deutschlands – auf eine (abgespeckte) EU-Lieferketten-RL geeinigt. Das EU-Parlament hat am 24.4.2024 der modifizierten EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) zugestimmt. Mit der am 24.5.2024 erfolgten finalen Zustimmung des Ministerrats ist der formale Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene abgeschlossen. Damit den deutschen Unternehmen im Binnenmarkt kein Wettbewerbsnachteil entsteht, forderte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Bundesregierung auf, das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend auszusetzen.

Initiativantrag der Opposition ohne erforderliche 2/3-Mehrheit

Diese Forderung machte sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zu eigen: Sie verlangt in ihrem Entwurf (BT-Drs. 20/11752), das am 1.1.2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sofort aufzuheben. Dieses Gesetz gilt seit dem 1.1.2023 für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, seit dem 1.1.2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und verpflichtet sie, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorgebeugt wird, dass diese minimiert oder beendet werden. Das LKSG ist mit dem Ziel geschaffen worden, Wirksamkeit beim besseren Schutz von Menschenrechten zu verbinden mit Rechtssicherheit und Handhabbarkeit für die betroffenen Unternehmen.

Mit der inzwischen beschlossenen Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sei jetzt aber im Frühsommer 2024 eine verbindliche Vorgabe geschaffen worden, bei der die Bundesregierung nicht habe verhindern können, dass sie weit über die deutsche Regelung hinausgeht. So verpflichte die CSDDD Unternehmen zur Einhaltung von Standards über die gesamte Lieferkette hinweg. Außerdem müssten Unternehmen künftig einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Bei Verstößen gegen Menschenrechte sollen Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können.

Es sei nicht sinnvoll, an den teilweise deutlich unterschiedlich geregelten Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festzuhalten und gleichzeitig von den Unternehmen zu erwarten, dass sie sich auf das Inkrafttreten der EU-Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese “vermeidbare Mehrbelastung“ habe einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen innerhalb der EU zur Folge.

Das Besondere am Oppositionsantrag ist, dass die Fraktion unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des Bundestages (GeschO) die sonst übliche Beratung von Gesetzen in den Ausschüssen erst gar nicht durchführen wollte, sondern stattdessen gleich zur abschließenden zweiten und dritten Lesung gehen wollte. Hierfür hätte es aber einer 2/3 Mehrheit (also 489 Ja-Stimmen) im Bundestag bedurft (§ 80 Abs.2 S.1 GeschO), die mit 250 Ja-Stimmen deutlich verfehlt wurde. Deshalb wurde der Antrag jetzt – wie sonst üblich – zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Wie geht’s weiter?

Das nachvollziehbare Ziel der Opposition, die vom LKSG betroffenen Unternehmen sofort von den dort genannten Pflichten zu suspendieren, ist vorerst nicht erreicht worden.

Die Sitzungswoche von Bundestag und Bundesrat ist die Woche vom 1. bis 5.7.2024, danach beginnt die parlamentarische Sommerpause. Angesichts des engen Zeitfensters ist mehr als fraglich, ob bis dahin die erforderlichen Befassungen der Fachausschüsse des Bundestages abgeschlossen werden können. Und fraglich ist auch, ob in zweiter und dritter Lesung – nach der Sommerpause, also ab September 2024 – die Koalitionsfraktionen mit ihrer rechnerischen Stimmenmehrheit überhaupt bereit sein werden, sich vom LKSG bis zu einem Umsetzungsgesetz zur CSDDD der EU wieder zu trennen. Denn das wäre jedenfalls auf den ersten Blick die Abkehr von einem Herzensprojekt, insbesondere der Sozialdemokraten in der amtierenden Regierung. So sehr zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Europa aus Sicht der Unternehmen eine Aufhebung oder Aussetzung des LKSG wünschenswert wäre, und sogar vom Bundeswirtschaftsminister in Aussicht gestellt wurde, bleiben die Umsetzungsaussichten weiter auf „sandigem Untergrund“.

Weitere Informationen:

Deutscher Bundestag – Initiative zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes beraten

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