Am 23.3.2022 hat der Koalitionsausschuss auf ein (zweites) Maßnahmenpaket des Bundes zur Entlastung bei den weiter steigenden Energiekosten geeinigt, das nach Befassung des Bundeskabinetts Bundestag und Bundesrat passieren muss. Was ist von dem Paket zu halten?
Hintergrund
Bereits am 23.2.2022 der Koalitionsausschuss auf ein Energiekosten-Entlastungspaket geeinigt, das u.a. Eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab 1.7.2022, eine Anhebung von steuerlichem Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag, Fernpendlerpauschale und einen Heizkostenzuschuss umfasst. Dieses Paket wird mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 am 8.4.2022 im Bundestag in erster Lesung auf den Weg gebracht.
Eckpunkte des zweiten Entlastungspakets
Das geplante neue (zweite) Entlastungspaket beinhaltet nun weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Dazu zählen insbesondere:
- Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate; der Benzinpreis soll damit um 30 Cent/Liter, Diesel um 14 Cent/Liter sinken;
- Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro;
- Vergünstigte Tickets für den ÖPNV;
- Zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind;
- Weitere Einmalzahlungen für Empfänger von Sozialleistungen.
Bewertung
Das neue Entlastungspaket hat Züge eines Aprilscherzes: Jeder Koalitionspartner kriegt politisch das, was ihm gerade am Herzen liegt. Nicht alles, was gut gemeint ist, ist aber auch gut gemacht, meine ich. Die beiden Entlastungspakete gegen die Explosion der Energiepreise haben ein Entlastungsvolumen zwischen 25 und 30 Mrd. Euro. Das ist eine Menge Geld, insbesondere vor dem Hintergrund des soeben im Bundestag behandelten Haushalts 2022, der Neuverschuldung und des geplanten Sondervermögens für die Bundeswehr.
Auch der Zeitplan ist kritisch: Da Bundestag und Bundesrat befasst werden müssen, ist mit einem Start frühestens ab 1.6.2022 zu rechnen; das könnte für viele zu spät zu sein.
Aber auch inhaltlich verspricht das Paket mehr an Entlastung als es tatsächlich drinsteckt. Die geplante Senkung der Energiesteuer nur für drei Monate kann insbesondere die Sorgen der mittelständischen Wirtschaft nicht wirklich verringern, sondern erweist sich als „Tropfen auf den heißen Stein“. Es leuchtet auch wenig ein, die Energiesteuer befristet zu senken, die Stromsteuer aber nicht.
Wenn die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro der Einkommensteuer unterliegen soll, kommt in allen Fällen je nach Steuersatz real deutlich weniger als 300 Euro an. Wer hat einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende weniger raus – nur wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe. Neben Selbständigen sind auch nur solche Steuerzahler begünstigt, die nach den Steuerklassen 1 bis 5 besteuert werden. Das bedeutet weiter, dass etwa geringfügig beschäftigte „450 Euro -Jobber“, deren Lohn pauschalversteuert wird, leer ausgehen.
Fazit:
Das geplante, neue Entlastungspaket ist fiskalisch teuer und in der Wirkung wenig zielgenau. Bleibt am Ende die Hoffnung, dass das Paket noch nachgebessert wird.
Weitere Informationen
- NWB Online-Nachricht v. 24.2.2022: Gesetzgebung | Zehn Entlastungsschritte für Deutschland
- NWB-Online Nachricht vom 24.3.2022: Gesetzgebung | Weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger aufgrund hoher Energiekosten
- BMF v. 24.3.2022: Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten