Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs weiterhin überfällig!

Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse wurde zuletzt zum 1.1.2013 von 400 € auf 450 €/Monatsbrutto angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn macht inzwischen die sog. Minijobs zunehmend unattraktiv. Eine Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs ist am 28.6.2019 im Bundesrat gescheitert – leider!

Hintergrund

Geringverdiener werden seit 1.7.2019 stärker entlastet: Wer nur ein geringes monatliches Arbeitsentgelt bekommt, wird bei den Sozialbeiträgen noch stärker entlastet. Der sogenannte Übergangsbereich wird ausgeweitet – also das Arbeitsentgelt, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. Seit 1.7.2019 zahlen Midi-Jobber bei einem Entgelt von 450 € bis 1.300 € (bisher: 850 €) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. „Stiefkind“ bleiben aber die sog. Minijobber, die maximal 450 € brutto im Monat verdienen dürfen. Diese Grenze gilt seit 1.1.2013, eine Anpassung oder Indexierung ist seitdem nicht erfolgt.

Vorschlag Bayerns im Bundesrat gescheitert

Vor diesem Hintergrund hat Bayern im Bundesrat Anfang Juni 2019 einen Entschließungsantrag zur Anhebung der Verdienstgrenze gestellt: Der Bundesrat sollte die Bundesregierung auffordern, die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung ab 1.1.2020 auf 530 €/Monat anzuheben (BR-Drs. 271/19 vom 4.6.2019). Noch weitergehend war in den Ausschussberatungen der Antrag aus Nordrhein-Westfalen, die Verdienstgrenze über die Anhebung hinaus entsprechend der Entwicklung des Mindestlohns zu dynamisieren.

Aus dem gutgemeinten Plänen wird aber nix: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28.6.2019 den Entschließungsantrag endgültig abgelehnt (BR-Drs. 271/19 (Beschluss) vom 28.6.2019). Es bleibt also bis auf Weiteres bei der bisherigen Verdienstgrenze von 450 €/Monat für Minijobber.

Bewertung

Die Verweigerungshaltung bei der Mehrheit des Bundesrates ist abermals ein Zeichen für fehlenden politischen Mut zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes:

  • Arbeitmarktpolitisch ist eine Anpassung der Verdienstgrenze sinnvoll. „Normalarbeit“ in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist nach wie vor die überwiegende Beschäftigungsform. In den letzten zehn Jahren sind rund 5,2 Mio. neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden; mit 33,5 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen wurde letztes Jahr ein historischer Höchststand erreicht und aktuell bewegt sich mit 4,9 Prozent bundesweit die Arbeitslosenquote auf historisch niedrigem Niveau. Eine Anpassung der Verdienstgrenzen bei Minijobs ginge also schwerlich zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
  • Minijobs entsprechen dem Flexibilisierungsinteresse von Arbeitnehmern und Unternehmen gleichermaßen. Studenten, Rentner oder Hausfrauen – Minijobs als begleitende Tätigkeit entsprechen dem Wunsch vieler Arbeitnehmer. Und Unternehmen sind auf Minijobber ebenfalls angewiesen, insbesondere zur Abfederung bei Arbeitsspitzen.
  • Die Tarifentwicklung mit Lohnsteigerungen am Arbeitsmarkt war in den letzten Jahren als Folge der anhaltenden Konjunktur überaus positiv. Der gesetzliche Mindestlohn ist in den letzten Jahren sukzessive gestiegen: Er beträgt seit 1.1.2019 brutto 9,19 €/Stunde, ab 1.1.2020 wird er abermals auf 9,35 €/Stunde erhöht. Die Folge: Bei steigenden Arbeitslöhnen können im Rahmen geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse immer weniger Arbeitsstunden geleistet werden.

Ich meine deshalb: Wenn Tarif- und Mindestlohn angepasst werden, muss auch bei der Verdienstgrenze für Minijobber deutlich nachgelegt werden. Auch eine Indexierung mit regelmäßiger mehrjähriger Anpassung der Verdienstgrenze ist überfällig. Bleibt nur zu hoffen, dass die Bundesregierung aus eigenem Antrieb bald die Verdienstgrenzen bei Minijobs deutlich anhebt.

Weitere Informationen:


Lesen Sie hierzu auch:

Vanheiden, Geringfügige Beschäftigung,NWB infoCenter NWB CAAAB-05368
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