Alle Jahre wieder…aber nicht mehr in diesem Jahr – zumindest nicht von der DPR. Denn durch das am 20. Mai 2021 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wird die DPR ab dem 1. Januar 2022 Geschichte sein. Inwieweit die Bafin künftig Prüfungsschwerpunkte veröffentlichen wird, wird sich zeigen.
Die DPR hatte bisher immer die Prüfungsschwerpunkte der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) übernommen und eigene Schwerpunkte für die Prüfungen im Folgejahr festgelegt. Ende Oktober hat die ESMA diese üblicherweise veröffentlicht.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Wenig überraschend ist der Fokus auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie als einer der Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr. Dabei werden die Effekte auf die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit als auch die Finanz- und Ertragslage schwerpunktmäßig geprüft.
Es ist zu befürchten, dass sich bei der Bewertung Fehler eingeschlichen haben könnten. Diese Thematik wird auch sicherlich bei der Abschlussprüfung von einigen Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Da die Wirtschaftsprüfer aufgrund des Wirecard-Skandals heftig kritisiert wurden, ist ein steigender Druck zu befürchten. Der aktuelle Fall von K+S zeigt dies deutlich: Die DPR ist anderer Auffassung als der Wirtschaftsprüfer, der dem Unternehmen das Testat erteilt hat. Es geht um die Streitfrage einer hohen Abschreibung, in die der Abschlussprüfer hineingezogen werden könnte.
Klimabezogene Sachverhalte
Ein Thema, das durch die Pandemie, etwas in den Hintergrund gedrängt wurde, ist der Klimawandel. Dies bringt für Unternehmen nicht nur hinsichtlich des Geschäftsmodells größere Herausforderungen mit sich. Auch die nicht-finanzielle Berichterstattung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ich hatte vor einiger Zeit eine Studie zur Berichterstattung über Klimarisiken in den Geschäftsberichten durchgeführt.
Hinsichtlich der Transparenz der Berichterstattung ist noch einiges an Luft nach oben. Die ESMA möchte unter anderem wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten bezüglich der Klimarisiken prüfen, die Unternehmen offengelegt haben.
Erwartete Kreditverluste
Die Frage nach erwarteten Kreditverlusten stellt sich vor allem bei Kreditinstituten. Durch mehrmonatliche Schließungen während des Lockdowns und Stundungen konnte Liquiditätsengpässe vorerst entgegengewirkt werden. Doch irgendwann wird sich die Frage stellen, inwieweit Unternehmen diesen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommen können. Gestundete Mieten und vorläufige Aussetzung von Kredittilgungen führen schließlich nicht dazu, dass die Schulden geringer werden. Ganz im Gegenteil, sie steigen an. Außerdem müssen auch die laufenden Kosten beglichen werden.
Bei den Prüfungen hat die ESMA die Transparenz der Angaben im Anhang als eine der Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Besonders manuelle Anpassungen, Änderungen bei Wertberichtigungen und signifikante Veränderungen des Ausfallrisikos sollen beispielsweise hinsichtlich der Transparenz der Anhangsangaben besonders unter die Lupe genommen werden.
Fazit
Auch ohne die DPR und die Werthaltigkeit des Goodwills steht uns ein spannendes Jahr bevor. Dies gilt nicht nur für mögliche Fehlerfeststellungen, sondern auch die Fortsetzung der Bilanzkontrolle im einstufigen System durch die Abschaffung der DPR zum Jahresende.
Lesen Sie dazu auch:
- Bilanzkontrolle in der Zukunft – Ende des zweistufigen Systems naht (NWB Experten-Blog)
- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma32-63-1186_public_statement_on_the_european_common_enforcement_priorities_2021.pdf
- Rinker, Darstellung von Klima- und Umweltrisiken im Lagebericht – Praktische Umsetzung in den Geschäftsberichten der DAX-Konzerne, PiR 12/2020, S. 387 ff.
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