Alle Jahre wieder – die Prüfungsschwerpunkte der DPR sind da

Wie immer werden in der ersten November-Hälfte die Prüfungsschwerpunkte der DPR für das Folgejahr bekannt gegeben. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. stand seit der Gründung noch nie so in der Kritik wie derzeit. Daher richten sich alle Augen auf sie.

Wie die Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte zeigt, spielt die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die Geschäftsberichte der Unternehmen eine wichtige Rolle. Der Dauerbrenner Goodwill ist dieses Mal nicht dabei: Da jedoch die Wertminderungen nach IAS 36 einer der Prüfungsschwerpunkte ist, spielen Abschreibungen des Goodwills nun doch eine Rolle.

IFRS 16 und IFRS 9 sind wieder dabei

Wie üblich werden immer auch einige Neuerungen der IFRS-Rechnungslegung genauer geprüft. Dies trifft in diesem Jahr beispielsweise auf IFRS 16 zu, der die Bilanzierung von Leasingverhältnissen regelt. Dies ist daher keine besondere Überraschung und aufgrund der Bedeutung für einige Unternehmen sicherlich auch geboten.

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 ist sehr komplex: Während in diesem Jahr nur Kreditinstitute hier besonders geprüft wurden, gilt dies für das kommende Jahr nun branchenunabhängig. Neben der Bilanzierung sollen auch die Angaben gem. IFRS 7 besonders unter die Lupe genommen werden bei einer DPR-Prüfung.

Besondere Prüfungen durch die Corona-Pandemie

Zwei Prüfungsschwerpunkte der DPR legen einen besonderen Fokus auf die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Konsequenzen für Unternehmen. So sollen einerseits die Annahmen bezüglich der Unternehmensfortführung und die Darstellung von Covid-19-Sachverhalten im Abschluss eine besondere Rolle bei den Prüfungen der DPR spielen. Bei der Prüfung wesentlicher Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten ist Zoff bereits vorprogrammiert. Zugrunde gelegte Annahmen und Schätzungen der Geschäftsleitung sind schwieriger nachprüfbar wie die korrekte Bilanzierung von Leasingverhältnissen. Dennoch ist es wichtig, diese Themen nicht auszunehmen aus den Prüfungsschwerpunkten.

Eine ähnliche Problematik besteht beim Prüfungsschwerpunkt Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von Covid-19. So möchte die DPR genauer prüfen, ob die Risikoberichterstattung angemessen und vollständig ist hinsichtlich wesentlicher Risiken. Ebenso soll der Einklang zwischen dem Risiko- und Prognosebericht geprüft werden.

Die Besonderheit der Corona-Krise wird anhand der Beschreibungen der Angemessenheit und Vollständigkeit der Risiken deutlich: Als Schwerpunkt werden hier unter anderem bestandsgefährdende Risiken genannt. Darüber hinaus möchte die DPR im kommenden Jahr die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten genauer prüfen. Dies bedeutet einerseits das Ausmaß von Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie andererseits sowohl die Darstellung als auch die Erläuterung wesentlicher finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Financial Covenants.

Fazit

Bei den Prüfungsschwerpunkten zeigt sich der Fokus auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Vermögenswerte und damit mögliche Abschreibungen bei der Abschlusserstellung. Wie bedrohlich die derzeitige Wirtschaftskrise für einige Unternehmen ist, wird durch die Prüfungsschwerpunkte bestandsgefährdender Risiken deutlich. Darüber hinaus werden wie jedes Jahr auch immer Themen ausgewählt, bei denen sich Änderungen der Rechnungslegungsstandards ergeben haben.

Mag die Zukunft der derzeitigen DPR im Moment so unsicher seit wie noch nie seit ihrer Gründung, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für das kommende Jahr sind dies keinesfalls. Denn eines ist hier sicher: Sie bergen erhebliches Konfliktpotenzial mit den zu prüfenden Unternehmen.


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