BaFin-Prüfung bei Gateway: Biss an falscher Stelle?

Gateway macht wichtige Klarstellung in Pressemeldung zur BaFin-Prüfung

Die BaFin schaut sich die Bewertung einer Liegenschaft von Gateway genauer an, da es Anhaltspunkte für eine wesentliche Überbewertung gibt. So die Meldung Ende April. Gateway hat mit einer Pressemitteilung darauf reagiert und damit ein Detail klargestellt. Ein sehr wichtiges, wie ich finde.

Was wir aus diesem Fall lernen können, zeigt dieser Beitrag.

Wie Gateway auf die BaFin-Meldung reagiert hat

Gateway hat schnell reagiert. Und zwar mit einer Pressemitteilung, die tatsächliche Informationen zu der betroffenen Liegenschaft liefert. Zu der betroffenen Liegenschaft macht Gateway sehr konkrete Angaben:

„Das Projektentwicklungsgrundstück in Augsburg wird aktuell in Teilen gewerblich bzw. industriell genutzt und soll nach den Vorstellungen der Gesellschaft einer überwiegend wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Hieran arbeitet die Gesellschaft seit mehr als drei Jahren gemeinsam mit der Stadt Augsburg. Mit Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes vom 18. September 2023 und Stadtratsbeschluss vom 19. Oktober 2023 wurde die Umwidmung beschlossen und das Projektentwicklungsziel bestätigt. Aus operativer Sicht sieht die Gesellschaft die Projektentwicklung in Augsburg weiterhin auf einem positiven Weg.“

Und wieso war in diesem Fall eine Abschreibung erforderlich? Auf Wunsch eines Finanzierungspartners wurde im vierten Quartal ein neues Wertgutachten in Auftrag gegeben. Gateway hatte für die Projektentwicklung eine laufende Finanzierung neu geordnet. Ein neues Wertermittlungsverfahren führte dann zu einem Wert, der 42 Mio. € bzw. 30 % unter dem bisher in der Bilanz ausgewiesenen Wertansatzes der Immobilie führte.

Wichtige Klarstellung zur Prüfungsanordnung

Hat Gateway die Abschreibung verpennt? Laut der Pressemitteilung nicht. Dies ist eine wichtige Klarstellung zur Prüfungsanordnung der BaFin: Gateway hat die Abschreibung erst im dritten Quartal 2023 verbucht und nicht – wie die BaFin möglicherweise für notwendig erachtet – bereits im ersten Halbjahr 2023.

Und was heißt das? Die Abschreibung ist in den Zahlen schon drin, nur eben möglicherweise ein paar Monate später. Aber alles im gleichen Geschäftsjahr 2023. Was kann also bei der BaFin-Prüfung herauskommen? Nicht so viel, wie ich nach der Pressemeldung der BaFin-Meldung berichtet hatte.

Denn die Wertkorrektur ist im letzten Finanzbericht, genauer gesagt der Quartalsmitteilung zum 30. September 2023, schon drin. Dort werden -36 Mio. € unter dem Posten „Ergebnis aus der Fair-Value-Anpassung der Renditeimmobilien und zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte“ erfasst – was einer der Hauptgründe für den ausgewiesenen Verlust in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres ist.

Was wir daraus lernen können

Gute Frage. Es ist wichtig, dass Unternehmen auf eine Prüfungsanordnung der BaFin reagieren. Nur so können wichtige Details klargestellt werden, wie in diesem Fall. Ob eine Abschreibung „nur“ ein Quartal später oder noch gar nicht gebucht wurde, ist ein entscheidender Unterschied.

Eine inhaltlich fundierte Pressemitteilung des betroffenen Unternehmens hat außerdem einen weiteren Vorteil: Sie schafft Transparenz. Und damit Vertrauen. Solche Beispiele gibt es eher selten, Grenke hatte diesen Weg vor einigen Jahren nach den Vorwürfen des Shortsellers Fraser Perring auch beschritten. Die aktuelle Entwicklung des Leasing-Unternehmens zeigt, dass dieser Weg nachhaltig ist. Die Auszeichnungen u.a. für gute PR-Arbeit ebenso.

Ein kurzes Fazit

Was die BaFin mit der Prüfung bezwecken will? Spannende Frage. Den versprochenen „mehr Biss“ nach dem Wirecard-Skandal? Die Umsetzung des Prüfungsschwerpunktes „Werthaltigkeit der Immobilien“? Ich weiß es nicht. Zumindest wird das Ergebnis einer Prüfung vermutlich nun doch nicht so viel neue Erkenntnisse bringen, wie ich dies in meinem letzten Beitrag zu Gateway vermutet hatte. Denn die Abschreibung wurde ja bereits erfasst.

Wieso mir dies nicht aufgefallen ist? Die BaFin-Meldung hat von einer möglichen wesentlichen Überbewertung gesprochen im Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsmitteilung nicht erwähnt. Und in der Quartalsmitteilung stehen nur die nackten Zahlen ohne Anhang, der nähere Informationen zu den Abschreibungen geben könnte. Wenn Gateway mit der BaFin kooperiert, wie in der Pressemitteilung angekündigt, bleibt zu hoffen, dass die Prüfung schnell abgeschlossen sein wird. Zumindest schneller als die Prüfung bei anderen Immobilienkonzernen, die vermutlich noch nicht abgeschlossen sind. Mehr Biss ist grundsätzlich gut, sofern er an der richtigen Stelle ist.

 

Lesen Sie zu diesem Thema meine Beitrage:

Weitere Informationen:
Pressemitteilung Gateway v. 06.05.2024

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 14 = 15