Prüfung nichtfinanzieller Informationen – Herausforderungen für den Aufsichtsrat

Neuerdings müssen Unternehmen auch eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Sind damit alle Probleme beseitigt? Keineswegs. Auch wenn der Fokus dadurch zunehmend neben den finanziellen Informationen auf Themen wie Nachhaltigkeit und Co. liegt, bringt die neue Pflicht vor allem auch für den Aufsichtsrat neue Herausforderungen mit sich.

Nichtfinanzielle Erklärung: Derzeit keine Prüfungspflicht

Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung muss der Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung nicht vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Ihm obliegt seitens des Gesetzgebers lediglich die Pflicht zu prüfen, ob der Bericht vorliegt – das ist bisher alles.
Die inhaltliche Prüfung liegt beim Aufsichtsrat. Wie die ersten Erfahrungen jedoch zeigen, zieht der Aufsichtsrat in den meisten Fällen freiwillig externe Experten hinzu. Dies ist in der Regel bisher der Wirtschaftsprüfer. Die wenigsten Aufsichtsräte prüfen den Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung selbst.

Die neue Berichtssaison wird zeigen, ob der Trend mittel- bzw. langfristig zur Prüfung durch den Abschlussprüfer gehen wird. Noch gibt es wenig Erfahrungswerte. Möglicherweise wird an den bestehenden gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Jahren noch ein Feinschliff erfolgen.

Herausforderungen für den Aufsichtsrat

Die neue Berichtspflicht führt zu steigenden Anforderungen an den Aufsichtsrat. Daher hat der Aufsichtsrat oftmals die Problematik des Fehlens der erforderlichen Kompetenzen. Das Hinzuziehen eines Experten, der die nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich prüft, kann gerade in den ersten Jahren hilfreich sein. Langfristig ist es empfehlenswert, die Mitglieder des Aufsichtsrates entsprechend weiterzubilden. Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass ein Aufsichtsratsmandat kein Nebenjob ist, den man mit einem geringen zeitlichen Aufwand erbringen kann.

Wirtschaftsprüfer, die die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung derzeit vornehmen, eignen sich vermutlich hervorragend für die Schulung der Mitglieder des Aufsichtsrates. Möglicherweise bedarf es langfristig auch bei den Wirtschaftsprüfern an Experten, die sich auf die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung spezialisieren. Denn durch die Spezialisierung haben sie tiefergehende Einblicke in die Berichte diverser Unternehmen. Dadurch können sie Probleme eher erkennen und die Zahlen möglicherweise auch besser einschätzen. Wie auch bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten, die sich durch eine weitere Prüfung als Fachberater für ein spezielles Themengebiet weiterbilden können, könnte dies ggf. auch für Wirtschaftsprüfer möglich werden.

Die Anforderungen an Wirtschaftsprüfer haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Durch weitere Spezialisierungen wäre es möglich, Spezialisten zu wichtigen Themenfeldern zu haben. Da ich keine Wirtschaftsprüferin bin, bedarf es meines Erachtens hier der jedoch Diskussion unter den Titelträgern.

Fazit: Waren wir die neue Berichtssaison ab.

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
    • Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
    • Fachbuchautorin
    • Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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