Steuerberater „haften“ für das Staatsversagen – Teil 2

Am 23. Juni 2017 hatte der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages nach anderthalb Jahren dem Deutschen Bundestag seinen Abschlussbericht zu den Cum-Ex-Geschäften und Cum-Cum-Geschäften vorgelegt. Er umfasst ohne Anlagen 810 Seiten! (BT-Drucksache 18/12700 vom 20.6.2017). Doch der  Bundestag nimmt den Bericht zur Kenntnis und legt ihn zu den Akten! Es gab keinerlei Konsequenzen.

Der Untersuchungsausschuss sollte den milliardenschweren Schaden für die Steuerzahler aufklären. Unter den jeweiligen Finanzministern vollzog sich ein massives Staatsversagen im Bereich des Bundesfinanzministeriums, doch politische Verantwortung wollen beide nicht übernehmen.

Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD meinen, der Untersuchungsausschuss war nicht erforderlich. Der Ausschuss habe die Überzeugung gewonnen, dass in den Behörden sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde. Der Bundesregierung, insbesondere dem BMF, könne weder der Vorwurf gemacht werden, durch das JStG 2007 eine Rechtsgrundlage für die Legalisierung der Cum-Ex-Geschäfte geschaffen zu haben, noch könne dem BMF der Vorwurf gemacht werden, dass die Aufklärung zögerlich behandelt und die Bedeutung der Fälle nicht erkannt wurde.

Die Oppositionsfraktionen Die Grünen und Die Linken halten den Steuerskandal für ein massives Staatsversagen. Nach Berechnungen von Prof. Christoph Spengel von der Universität Mannheim beträgt der durch Cum-Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen entstandene Steuerschaden in den Jahren 2005 bis 2011 mindestens 7,2 Milliarden Euro, dürfte aber tatsächlich erheblich höher ein. Mitsamt den Fällen vor 2005 dürften 10 Milliarden Euro zusammenkommen. In einem weiteren Gutachten berechnet Prof. Spengel die Steuerausfälle, die durch Cum-Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, auf mindestens 24,6 Milliarden Euro.

Wir halten also fest: Gerichte, Behörden und Politik sind vollkommen schuldlos. Niemand trägt auch nur im Geringsten eine Verantwortung für den milliardenschweren Steuerausfall. Es sind die bösen Steuerberater, die an die Leine genommen werden müssen. Selbst schuld, wenn ihnen jetzt der § 138d AO dauerhaft das Leben schwer machen wird.

Ein Beitrag von:

  • Christian Herold

    • Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
    • Autor zahlreicher Fachbeiträge
    • Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

    Warum blogge ich hier?

    Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.

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