Umsatzsteuerbefreiung: Rückschlag für (Fahr-)Lehrer

Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze.

Ein Beitrag von:

  • Matthias Trinks

    • Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de)
    • Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen
    • Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse
    • Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht

    Warum blogge ich hier?
    Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben, kritisieren und nachfragen. Gesprächsstoff ist bereits reichlich vorhanden. Und das ein oder andere interessante Thema haben Gesetzgeber, Gerichte und Verwaltung vermutlich auch schon in der Hinterhand.

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