Fehler festgestellt – aber bitte ohne Details? Was die BaFin zur Meta Wolf AG meldet

Die BaFin hat erneut Fehler in einem Konzernabschluss festgestellt – diesmal bei der Meta Wolf AG. Doch wer sich jetzt auf konkrete Zahlen freut, wird enttäuscht.

Was die BaFin moniert hat

Die Meta Wolf AG hat in ihrer Konzern-GuV Umsätze angegeben, die ihr so gar nicht zugestanden hätten, denn sie war bei den Geschäften nur als Vermittlerin unterwegs. Eigentlich hätte sie nur den kleineren Betrag, also den Vermittlungsaufschlag, als Umsatz verbuchen dürfen. Auch die Materialaufwendungen hätten gar nicht auftauchen dürfen. Am Endergebnis dieser Geschäfte hätte sich dadurch übrigens nichts geändert – aber die Darstellung war eben nicht korrekt.

Außerdem hat die Firma die Kosten einer Kapitalerhöhung als sonstigen betrieblichen Aufwand verbucht. Das ist so nicht zulässig – solche Kosten gehören direkt ins Eigenkapital, als Abzug.

Und dann gibt’s noch was: Im Konzernanhang fehlen Angaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen – da hätte mehr Transparenz hergemusst.

Im Lagebericht schließlich hat Meta Wolf zwar Risiken genannt, aber nicht erklärt, was die konkret für die künftige Entwicklung bedeuten könnten. Auch das wäre nötig gewesen, um ein vollständiges Bild zu liefern.

Und mein Senf dazu

Wie wäre es zur mit ein paar konkreten Zahlen? Vor allem die Frage, um welchen Betrag die Umsätze und Materialaufwendungen zu hoch ausgewiesen wurden, wäre spannend – etwa um betroffene Kennzahlen neu zu berechnen. Dass die BaFin hier so vage bleibt, überrascht mich. Bei NORDWEST Handel war das im vierten Quartal 2024 anders – der gleiche Fehler, aber eine deutlich genauere Fehlerfeststellung.

Klar, die Anleger werden informiert. Aber was fängt man mit so einer dünnen Info an? Schade eigentlich. Die BaFin hätte die Chance gehabt, Anlegern mit konkreten Angaben echten Mehrwert zu bieten – etwa um die Auswirkungen auf Margen oder andere Kennzahlen selbst abschätzen zu können.

Die Erfahrung zeigt übrigens: So eine Korrektur kann auch positiv ankommen. Bei meinem Blogbeitrag zur Fehlerfeststellung bei NORDWEST Handel hat ein Aktionär genau das betont.

Fazit

Die BaFin hat die Chance verpasst. Es kann doch nicht sein, dass erst nach einer BaFin-Mitteilung das Unternehmen selbst mit zusätzlichen Infos nachliefern muss, damit man die Meldung überhaupt richtig einordnen kann. Leider kein Einzelfall. Vielleicht braucht es einfach noch ein wenig Geduld – die nächste Fehlerfeststellung kommt bestimmt.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
    • Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
    • Fachbuchautorin
    • Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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