Digitale Grundsteuererklärung: Es wird immer abstruser

Heute möchte ich Ihnen zum obigen Thema einen Schildbürgerstreich erster Güte vorstellen: In meinem Blog-Beitrag „Digitale Grundsteuererklärung: Ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung“ habe ich darauf hingewiesen, dass ich die Zeile 41 verzweifelt gesucht habe.

Nun kommt die Lösung: Es gibt die Zeile 41 nicht, jedenfalls nicht in ELSTER, sondern nur in den Papiervordrucken. Was die Sache aber vollkommen abstrus macht: Anstatt den Fehler digital zu beheben, gibt die Finanzverwaltung – hier in Form des Thüringer Finanzministeriums – eine Klickanleitung heraus, in der auf den Fehler aufmerksam gemacht wird. Man müsse zur Zeile 42 und nicht zur Zeile 41 springen.

Nun gut: Wenn es um eine kaum benötigte Kennziffer ginge, wäre der Fehler wohl noch hinzunehmen. Hier geht es aber um die elementare Frage nach den Eigentumsverhältnissen. Millionen Immobilienbesitzer müssen also eine Klickanleitung studieren, um Fehlersuche zu betreiben, bevor die Finanzverwaltung auf den naheliegenden Gedanken kommt, den Fehler zu beheben. Wer soll das verstehen?

Ich bleibe dabei: Die Digitale Grundsteuererklärung ist ein Offenbarungseid der Finanzverwaltung.

Wer mir nicht glaubt, möge selbst einen Blick auf die Klickanleitung werfen:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/995922/?wherefrom=Livefeed

Ein Beitrag von:

  • Christian Herold

    • Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)
    • Autor zahlreicher Fachbeiträge
    • Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe

    Warum blogge ich hier?

    Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser Kombination ergeben, mit den Nutzern des Blogs zu teilen und freue mich auf viele Rückmeldungen.

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