Serie Bilanzskandale – Prävention durch die Einrichtung eines Hinweisgeber-Systems

Wie können Bilanzmanipulationen schneller aufgedeckt werden? Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems kann helfen. Wie aufgedeckte Bilanzskandale – so auch im Falle des Zusammenbruchs von Wirecard – gezeigt haben: Hinweisgeber tragen maßgeblich zur Aufdeckung bei – mit Konsequenzen für die „Informanden“, wie sich bei Wirecard leider sehr deutlich gezeigt hat.

Pav Gill, der Mann aus Singapur, musste um sein Leben fürchten. Das hat eine ganz andere Dimension, als „lediglich“ den Job zu verlieren. Auch die Angst um die eigene Karriere ist bei der Furcht ums eigene Leben absolut unbedeutend. Pav Gill, der in der Rechtsabteilung in Singapur für Wirecard tätig war, ist erst vor wenigen Monaten aus der Anonymität gekommen und hat damit dem Hinweisgeber von Wirecard ein Gesicht gegeben.

EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems soll Mitte Dezember in Kraft treten. Das Ziel der Richtlinie ist der angemessene Schutz der Hinweisgeber. Damit sollen sie darin bestärkt werden, bei Verdacht auf einen Rechtsverstoß diesen entsprechend zu melden.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten ein mehrstufiges Meldesystem etablieren und Maßnahmen ergreifen, um die Hinweisgeber zu schützen. Außerdem sollen Sanktionen festgelegt werden, falls beispielsweise Repressalien gegen die Hinweisgeber ergriffen werden. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist für alle Unternehmen sowohl des privaten als auch des öffentlichen Sektors verpflichtend, sofern sie mehr als 50 Beschäftigte haben.

Was Unternehmen dringend tun sollten

Sofern ein Hinweisgebersystem bereits im Unternehmen besteht, ist es ausreichend, dieses auf den Prüfstand zu stellen. Andernfalls muss dieses schnellstmöglich implementiert werden. Wichtig dabei ist beispielsweise, dass die Meldungen vertraulich behandelt werden. Ebenso müssen die entsprechenden Prozessschritte für die Bearbeitung der eingegangenen Meldungen erfolgen.

Viele Unternehmen greifen dabei auf die Unterstützung externer Dienstleister zurück, die ein entsprechendes System zur Erfassung und Bearbeitung der eingegangenen Meldungen vorsehen. Wichtig ist dabei, dass die Anonymität für die Hinweisgeber gewährleistet wird.

Anfang Januar lesen Sie, wie Unternehmen den Status quo der Compliance auf den Prüfstand stellen können, um Bilanzmanipulationen vorzubeugen.

Lesen Sie dazu auch:

Simon, Anonymes Hinweisgeberportal freigeschaltet, NWB 2021 S. 2930
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Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
    • Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
    • Fachbuchautorin
    • Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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