Update: Energiepreispauschale für Studierende kann ab 15.3.2023 beantragt werden

Die von Studierenden und Fachschülern langersehnte einmalige Energiepreispauschale (EEP) kann nun endlich ab 15.03.2023 beantragt werden. Allerdings ist noch ungewiss, wann das Geld auf den Empfängerkonten ankommt.

Hintergrund

Ich habe hierzu wiederholt im Blog berichtet: Nach der steuerpflichtigen EEP von 300 Euro für Arbeitnehmer im September 2022 und der Ausweitung der EEP auf Renten- und Versorgungsbezieher im Dezember hat die Bundesregierung auch Studierende und Fachschüler bei Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen mit in den Blick genommen. Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung die 200 Euro Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler angekündigt, Mitte Dezember 2022 wurde diese gesetzlich beschlossen (EPPSG v.16.12.2022, BGBl 2022 I S.2357).

Länder einigen sich endlich über Antragsmodalitäten

Studierende und Fachschüler sollen nun ab dem 15.3.2023 die lang erwartete 200-Euro-Energiepreispauschale beantragen können. Alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt, teilt die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt aktuell mit. Das Bundesland hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen antragsberechtigten Studierenden und Fachschülern genutzt werden soll. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.

Bewertung und Ausblick

Was für eine Zangengeburt! Im September politisch vereinbart, im Dezember in Gesetzesform gegossen, sollte die steuerfreie EEP für Studierende und Fachschüler schnellstmöglich im Winter kommen. Jetzt ist wenigstens die digitale Antragstellung ab 15.03.2023 möglich. Detailfragen wird das BMBF vermutlich zeitnah in seinen FAQ beantworten. Zu hoffen ist, dass sich die Antragsbearbeitung und Bewilligung der EEP nicht weiter hinauszögert. Wann das Geld auf den Konten der Betroffenen ankommt, ist derzeit noch unklar – vermutlich aber nicht im Winter, sondern im Frühjahr…

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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