Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten veröffentlicht, das das Vorgängerschreiben vom 10. Mai 2022 ersetzt (IV C 1 – S 2256/00042/064/043). Für Anleger bedeutet dies eine deutliche Erhöhung der Compliance-Anforderungen und potenzielle steuerstrafrechtliche Risiken. Dieser Beitrag beleuchtet die praktischen Auswirkungen, typische Fallstricke und Strategien zur Risikominimierung. Erweiterte Dokumentations- und Mitwirkungspflichten Das neue BMF-Schreiben konkretisiert die Dokumentations- und Mitwirkungspflichten für Krypto-Anleger erheblich: Lückenlose Transaktionsübersichten aller genutzten zentralen Exchanges (CEXs) Wallet-Adressen und Zeitstempel sämtlicher Transaktionen Screenshots von Krypto-Börsen als ergänzende Nachweise Detaillierte Kursinformationen zu Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkten Besonders herausfordernd ist...
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In der jüngeren Vergangenheit gab es einige Änderungen der AO in Bezug auf das „Gemeinnützigkeitsrecht“. Zu diesen Änderungen hat das FinMin Schleswig-Holstein mit Erlass vom 18.12.2024 (VI 314 – S 2720-019) Stellung genommen. Hervorheben möchte ich hier kurz eine Passage zur Planungsanpassung bei der Rücklagenbildung, da diese für viele gemeinnützige Körperschaften bzw. Vereine von Bedeutung sein kann. Kurz zum Hintergrund: Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel satzungsgemäß und grundsätzlich auch zeitnah verwenden. Allerdings ist die Bildung von Rücklagen zulässig. So lautet § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO: „Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich...
Im Jahre 2023 hatte das FG Hamburg entschieden, dass Umzugskosten auch dann beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Fahrzeitersparnis eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel erfolgt. Eine solche Erleichterung könne für das Pandemie-Jahr 2020 anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können (FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2023, 5 K 190/22). Doch leider hat das Urteil der Revision nicht standgehalten. Der BFH hat den Abzug der Umzugskosten versagt (BFH-Urteil vom 5.2.2025, VI...
Das Steuerrecht im Koalitionsvertrag 2025 – Kein großer Wurf Das Steuerrecht scheint nicht das Hauptanliegen der Partner – oder sollte man besser formulieren – der Kontrahenten des Grundlagenvertrags für die 13. Legislaturperiode gewesen zu sein. Auch diese Koalition geht die vielfach gewünschte Steuerreform nicht an. Auf den Begriff „Steuerreform“, der Koalitionsvertrag der Ampel immerhin im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform allein fünfmal erschien, verzichtete man schon gleich. Vielleicht, um keine leeren Versprechungen abzugeben, die allerdings auch die Ampel nicht erfüllen konnte. Was der lahmenden Wirtschaft wohl am ehesten wieder auf die Beine verhelfen könnte, ist die geplante degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen...
Es kommt gelegentlich vor, dass ein Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug für eine Dienstreise nutzt, obwohl ihm ein Dienstwagen zur Verfügung steht. Meiner Erfahrung nach führt das üblicherweise nicht zu größeren steuerlichen Problemen, das heißt, der Arbeitnehmer darf die Fahrtkosten der Dienstreise als Werbungskosten geltend machen. Zumindest wird das zumeist nicht weiter hinterfragt. Das Niedersächsische FG musste sich nun aber mit einem Fall befassen, in dem der Firmenwagen, der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, ausschließlich (!) privat genutzt und für Dienstreisen – ebenfalls ausschließlich – das Privatfahrzeug verwendet wurde. Um es vorwegzunehmen: Das Gericht hat dem Antrag des...
Der Grundsatz von Treu und Glauben ist im BGB verankert und soll – zumindest theoretisch – auch im Steuerrecht Anwendung finden können (BFH 9.8.1989, I R 181/85). In der Praxis kollidiert er aber regelmäßig mit der Abschnittsbesteuerung. Das heißt: Der Grundsatz von Treu und Glauben hilft zumeist weder den Steuerpflichtigen noch der Finanzverwaltung. Wenn es „hart auf hart“ kommt, gehen das Prinzip der Abschnittsbesteuerung sowie die Gesetzesauslegung einer eventuell unzutreffenden Behandlung eines Sachverhalts in den Vorjahren vor. So traf es beispielsweise einen Steuerbürger vor dem FG Düsseldorf. In dem Urteil vom 11.10.2019 (13 K 172/17 E) heißt es: „Selbst wenn...
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