Stimmrechtsabgabe 4.0 – Investorenportale sind leider noch eine Seltenheit

Der Wonnemonat Mai ist nicht nur ein Frühlingsmonat, mit dem man Spargel und Erdbeeren verbindet, sondern vor allem auch der Hauptversammlungs-Monat. Das bedeutet für viele Aktionäre immer noch viel Post: Schreiben mit der Einladung zur Hauptversammlung inklusive Tagesordnung und ggf. der Möglichkeit der Briefwahl. So viel Papier – und das in Zeiten der Digitalisierung.

Anwesenheit und Abstimmung der Aktionäre

Die Anwesenheit der Aktionäre auf den Hauptversammlungen ist gemessen an der Gesamtzahl derer eher gering. Dies liegt sicherlich am dahinterstehenden Aufwand einer oftmals weiten Anreise. Als Alternative bietet sich die Briefwahl an, um trotz Abwesenheit das Stimmrecht nutzen.

Aber auch die klassische Briefwahl fühlt sich sehr altmodisch an. Sicherlich mag es einige Aktionäre geben, die nicht internetaffin sind und diesen Weg bevorzugen. Diese mittelalterliche Vorgehensweise zeugt nicht von innovativen Unternehmen, die die digitale Transformation im Unternehmen vorantreiben und hohe Investitionen im Bereich Forschung & Entwicklung tätigen.

Digitale Lösung: Investorenportal

Als positives Beispiel sei die Jenoptik AG genannt, die als eines der wenigen großen börsennotierten Unternehmen ein Investorenportal eingerichtet hat, in dem Aktionäre ihr Stimmrecht digital abgeben können. Die Auswertung der digital abgegebenen Stimmen gestaltet sich deutlich zeiteffizienter. Die Aktionäre können beim Login, den sie mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten haben, zudem auf Wunsch die Einladung künftig per Mail erhalten. Dennoch können alle Aktionäre von Jenoptik weiterhin optional per Briefwahl abstimmen, auch wenn die Auswertung bzw. Zählung deutlich mehr Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.

Fazit

Bei der Möglichkeit der digitalen Stimmabgabe der Aktionäre gibt es noch viel Luft nach oben. Vielleicht schließen sich in der kommenden Hauptversammlungs-Saison mehr Unternehmen dem Beispiel von Jenoptik an. Vor allem Unternehmen, die für ihre Kunden digitale Produkte anbieten, sollten mit gutem Beispiel vorangehen.

Ein Beitrag von:

  • Dr. Carola Rinker

    • Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin
    • Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten
    • Fachbuchautorin
    • Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG
    • Mehr unter carolarinker.de

    Warum blogge ich hier?
    Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar geeignet. Ein Blog bietet die Möglichkeit, sich in einzelne Themen zu vertiefen – und sich anschließend mit Lesern darüber auszutauschen. Da jedes Jahr neue Jahresabschlüsse von Unternehmen vorgelegt werden und sich die Regeln der Bilanzierung ständig ändern, wird mir der Stoff nie ausgehen.

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