44 Euro-Gutscheine unter Beschuss – kippt die Steuerfreiheit?

Ab 2020 keine steuerfreie Gewährung mehr an Arbeitnehmer?


Ein begehrter Benefit für Mitarbeiter ist die Ausgabe von Gutscheinen durch den Arbeitgeber. Diese sind bis zu 44 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, da sie als Sachzuwendungen gelten. Noch! Durch einen Gesetzesentwurf ziehen hier düstere Wolken auf. Ob diese Freigrenze auch 2020 noch gilt, ist unklar.

Zum Hintergrund

Einnahmen sind bekanntlich alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten zufließen (§ 8 Abs. 1 EStG). Dabei sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. Diese Sachbezüge bleiben allerdings außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 Sätze 1, 11 EStG). Diese Sachbezüge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV). Die Frage ist, wie lange noch.

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz

Nach dem vorliegenden Entwurf soll § 8 Abs. 1 EStG wie folgende Sätze ergänzt werden:

„Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf ei­nen Geldbetrag lauten sowie die Beiträge oder Zuwendungen, die dazu dienen, einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters, des Todes oder gegen andere Risiken bei einem Dritten mit einem eigenen unmittelbaren Rechtsanspruch ab­zusichern. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins berechtigen.“

Fazit

Ein Gutschein ist relativ flexibel als Zahlungsmittel einzusetzen, was die Qualifikation als Einnahme rechtfertigt, andererseits wäre es auch höchst unpraktikabel, wenn der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter monatlich z.B. einen 20 Liter Kanister Benzin überreicht. Die Anerkennung der o.g. Gutscheine als Sachbezug ist meines Erachtens daher unbedingt geboten.

Nach dem letzten Satz der geplanten Gesetzesergänzung würde nun jeder, auf einen Euro-Betrag ausgestellte Gutschein, ab 2020 nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

Viele Arbeitgeber nutzen diesen Vorteil auch zur Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeitermotivation. Es gibt zudem Unternehmen, die entsprechende Produkte und Strategien rund um diese Gutscheine entwickelt haben, bzw. viele Unternehmen, die entsprechende Gutscheine annehmen. Kippt jetzt dieses System?

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Ärgerlich wäre es allerdings, den Mitarbeitern jetzt entsprechende Zusagen (neu) zu machen und diese dann zum Jahreswechsel wieder zurücknehmen oder umwandeln zu müssen. In der Beratung sollte hierauf hingewiesen werden.

Die weiteren Besprechungen im Gesetzgebungsverfahren bleiben abzuwarten.

Weitere Informationen

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elekt­romobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 08.05.2019, Seite 12, Rz. 6 a)


Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:

Wenning, Sachbezüge, infoCenter NWB BAAAB-05698
(für Abonnenten der jeweiligen NWB Pakete kostenfrei)

 

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