2019: Was ich befürchte – Was ich erwarte

Zum Ende des Jahres möchte ich einen persönlichen Ausblick auf das kommende „Geschäftsjahr“ 2019 geben. Eine spannende Zeit steht uns ins Haus. Die wirklich wichtigen Themen werden dabei nicht von der Rechnungslegung getrieben, sondern führen allenfalls zu Abbildungsfolgen in der Rechnungslegung.

Wer nur an der Rechnungslegung interessiert ist, möge nach unten scrollen. Denn zunächst möchte ich kurz auf die allgemein-politische und volkswirtschaftliche Entwicklung eingehen. Eine sehr lange Aufschwungsphase scheint sich dem Ende zuzuneigen. Sowohl auf weltwirtschaftlicher Ebene als auch europäischer und nationaler Ebene sind die Vorgaben nicht ermutigend. Stichwortartig sei auf die internationalen Handelsstreitigkeiten, eine überbordende Verschuldung im staatlichen Bereich sowie im Privatbereich, eine Fixierung auf nationale und persönliche Interessen und zudem eine Fortführung missratener allgemein-politischer, fiskal- und steuerpolitischer sowie geldpolitischer Maßnahmen.

Einmal auf Deutschland fokussiert lässt die jüngste Wahl der neuen Parteivorsitzenden einer führenden Partei auf der politischen Ebene allenfalls auf eine Besserung hoffen – die Hoffnung stirbt zuletzt. Nachdem die Zukunftschancen Deutschlands schon über 10 Jahre lang „verfrühstückt“ wurden, erwarte ich leider keine verbesserte Durchdringung ökonomischer Zusammenhänge und Umkehr hin zu einer zukunftsförderlichen Politik. Dabei sind die Herausforderungen enorm:

  • Wendung weg von einer vorrangig verteilungspolitischen Politik hin zu einer wachstumsfördernden Politik – es geht dem Land aber derzeit aufgrund externer Einflüsse wohl noch zu gut.
  • Die Ausrichtung auf eine effiziente Umweltpolitik, die weg von einer in Teilen bisher praktizierten ökologischen Wohlfühlpolitik die Ressourcen so einsetzt, dass tatsächlich auch eine möglichst weitreichende Verbesserung der Umweltsituation erreicht wird.
  • Handelskonflikte.
  • Brexit.
  • Eine nicht funktionsfähige europäische Währungs- und Wirtschaftspolitik, die schnurstracks tiefer in die schon vorhandene Transferunion führen will, statt die strukturellen Probleme, vielleicht auch das Problem der langfristigen Untauglichkeit einer breiten europäischen Währungsunion anzugehen.
  • Eine Ausdehnung des Einflussbereichs des „russischen Bären“ und des chinesischen „Drachen“ gegen ein hilfloses Europa.

Das und vieles andere lässt instabile Zeiten und eher negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung erwarten. Der derzeitige Abwärtstrend an den Weltbörsen kann getrost als Indikator herangezogen werden. Für die Rechnungslegung können im Falle eines Abwärtstrends wieder einmal alte Problemfelder relevant werden: Rückstellungsbildung, Niederstwertprinzip, Earnings Management zur Stützung der Erlöse und Gewinne, Fortführbarkeit des Unternehmens (Going Concern) u.s.w. Meine Studierenden der Studienrichtung Accounting and Taxation an der Wiesbaden Business School sollten hier gut vorbereitet sein.

Was kommt aber an konkreten Neuerungen in der Rechnungslegung im kommenden Jahr auf uns zu. Dabei kann man im vorliegenden Format eines Blogs nur eine kurze und unvollständige Skizzierung geben:

  • Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen sind ggf. neue Heubeck-Sterbetafeln heranzuziehen.
  • Der neue DRS-Standard zur Währungsumrechnung (DRS 25) ist zu beachten. Für das Folgejahr 2020 sind auch die Neuregelungen für assoziierte Unternehmen (DRS 26) und die anteilsmäßige Konsolidierung (DRS 27) zu beachten.
  • Der Anwendungsbereich der Angabepflichten für zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertete Finanzinstrumente (§§ 285 Nr. 20, 314 Abs. 1 Nr. 12 HGB) ist über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute hinaus ausgedehnt worden. Das gilt ggf. bereits für frühere Abschlüsse.
  • In den IFRS steht nach der Erstanwendung der Neuregelungen für die Bilanzierung von Finanzinstrumenten gem. IFRS 9 und zur Erfassung von Erlösen gem. IFRS 15 nun für 2019 die Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 an. Wer hier als Leasingnehmer noch nicht mit der Umsetzung des „Right-of-use-Ansatzes“ angefangen hat, wird arg ins Schleudern kommen.
  • Weiterhin werden für 2019 eine Änderung von IFRS 9 zu Vorfälligkeitsregelungen mit negativen Ausgleichszahlungen, voraussichtlich der neue IFRIC 23 zur Ungewissheit über ertragsteuerliche Sachverhalte, Änderungen bei Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures gem. IAS 28, Folgen von Planänderungen, -kürzungen und – abgeltungen gem. IAS 19 sowie die laufenden IFRS Verbesserungen 2015 – 2017 anzuwenden sein.
  • Mit etwas weiterem Blick in die Zukunft des Jahres 2020 ist auf das neue Rahmenkonzept der IFRS, Änderungen an IFRS 3 zur Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie Modifikationen zur Definition der Wesentlichkeit nach IAS 1 und IAS 8 hinzuweisen.
  • Schließlich sei das sogenannte European Single Electronic Format (ESEF) erwähnt. Hier haben EU-regulierte Emittenten künftig ab 2020 die jährlichen Finanzberichte auch in standardisierter elektronischer Form zu erstellen. Dies betrifft zunächst neben Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel auch einige ausgewählte Anhangangaben. Ab 2022 werden dann weitere Anhangangaben einzubeziehen sein. Die Maschinenlesbarkeit der Abschlussinformationen ist dabei durchaus positiv zu beurteilen.

Die Anlässe für Blogs werden uns im Experten-Blog also nicht ausgehen. Vor diesem Hintergrund wünsche ich allen Lesern ein friedvolles Weihnachtsfest sowie einen guten Start ins neue Jahr.

 

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