Airbnb zur Herausgabe steuerlich relevanter Daten verpflichtet

In einem mehrjährigen juristischen internationalen Verfahren hat die Steueraufsicht Hamburg erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern durch die Plattform zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden müssen. Wird es nun zu einer Welle von Steuernachzahlungen kommen?

Hintergrund:

Wer seine Unterkunft ohne unübliche Sonderleistungen zeitlich befristet an Feriengäste vermietet, erzielt damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und muss darauf in Deutschland Steuern zahlen. Oftmals nehmen es die Vermieter, welche ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer über Vermittlungsplattformen (wie Airbnb) anbieten, damit allerdings nicht allzu genau. Sei es aus Unwissenheit oder fehlendem Pflichtgefühl: Dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Für die Zukunft dürfte dies allerdings kein Problem mehr sein. Denn die Finanzbehörde in Hamburg meldete am 02.09.2020, dass im Rahmen eines internationalen Gruppenersuchens „eine Internetplattform im Rahmen eines sogenannten internationalen Gruppenersuchens der Steuerfahndung Hamburg verpflichtet [wurde], die geforderten steuerlich relevanten Daten für zahlreiche deutsche Vermieter, die ihren Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben.“ (vgl. Presseinformation vom 02.09.2020).
Dies sei im Zusammenwirken mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals erreicht worden. Zwar wird nicht offiziell von Airbnb gesprochen, sondern von einem „weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften“; dass es sich hierbei allerdings um Airbnb handelt, steht außer Frage. Unredlichen Vermietern von Ferienunterkünften soll es dadurch in Zukunft erheblich erschwert werden, „ihre bisher dem Finanzamt nicht erklärten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum an Feriengäste weiter verborgen zu halten„.

„Großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg“

„Dies ist ein großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg“, kommentierte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) die nunmehr durchgesetzte Verpflichtung zur Herausgabe der Daten seitens Airbnb. Bundesweit handele es sich um das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermittlungsumsätzen über Internetplattformen. „Damit ist ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden. Die Daten werden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.“  Die Auswertung der Daten findet aktuell in Hamburg statt und wird entsprechend ausgeweitet. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, ist vorgesehen, dass die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt werden.

Zusätzliche Steuereinnahmen von mehr als 200 Mio. Euro möglich

Die private Vermietung von Ferienunterkünften ist ein lukratives Geschäft. Der Fiskus wird daran in vielen Fällen allerdings nicht beteiligt. Forscher des Mannheimer ZEW-Instituts haben daher in ihren Studien Vorschläge erarbeitet, wie sich Steuerhinterziehung stoppen ließe und der Fiskus angemessen beteiligt werden könnte. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Plattformbetreiber einkommen- und umsatzsteuerlich stärker in die Verantwortung genommen werden sollten. „Eine Abzugssteuer auf Transaktionen über Sharing-Economy-Plattformen mit niedrigem Steuersatz und Anrechnungswirkung erscheint hierbei als bestes Mittel, um die Steuererhebung einfach und effizient durchzusetzen und Plattformbetreiber nicht übermäßig zu belasten.“ (vgl. Sharing Economy – Steuerliche Herausforderungen und Lösungsansätze aus Mai 2020) In Deutschland wären so über 200 Mio. Euro an Steuermitteln jährlich generierbar.

Allein in Berlin wurden über Airbnb Ende 2018 mehr als 10.000 Wohnungen und Zimmer zu einem mittleren Preis von 50 Euro pro Nacht angeboten. In Hamburg und München waren es fast halb so viel. Die Mittelpreise lagen hier bei 79 Euro pro Nacht in München, während es in Hamburg 55 Euro waren. (vgl. STEUERLICHER REFORMBEDARF BEI SERVICE-PLATTFORMEN vom 15.01.2019)
In 20 deutschen Städten rechnete das ZEW die Jahresumsätze auf 683 Millionen Euro hoch.

Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Airbnb – bei Auswertung der dem ZEW-Institut zur Verfügung stehenden öffentlichen Informationen – allein in 20 deutschen Städten ein Umsatzvolumen von 683 Mio. Euro im Jahr 2018 erzielte und die Anbieterstruktur sehr stark verästelt ist, kann nachvollzogen werden, dass der deutsche Fiskus Handlungsbedarf für dringend erforderlich hielt. Da im Bereich der Einkommensteuer – so die Forscher des ZEW-Instituts – nahezu alle Anbieter steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen dürften, ist die Kontrolle, ob diese auch in den jeweiligen Steuererklärungen angegeben wurden, angemessen. Entsprechend wird Airbnb als Intermediär nunmehr stärker durch eine verbindliche Informationspflicht in die Verantwortung genommen. Denn bei der Nichtangabe dieser Daten durch die Vermieter gilt, dass seitens des Fiskus Steuerhinterziehung vermutet werden kann.

Generell weist die Stellung von Airbnb eine hohe Ähnlichkeit zu anderen Konstellationen auf, bei denen der Besteuerungsanspruch durch einen Steuerabzug gesichert wird. Zu denken ist an die Kapitalertragsteuer. Es wird sich daher zunächst zeigen müssen, welche Ergebnisse die Auswertung der Steuerfahndung in Hamburg kurzfristig mit sich bringt und wie der deutsche Gesetzgeber darauf reagieren wird. Die Einführung einer neuen Abzugsteuer wäre zumindest eine Option.

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