§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Im Gesetzestext heißt es dazu: Steuerfrei bleibt „soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war.“ Jüngst hat das FG Düsseldorf entschieden, dass als Familienheim nur die Immobilie gelten kann, in der der Erblasser tatsächlich gewohnt hat. Wenn nur geplant war, eine Eigentumswohnung als Familienheim zu nutzen, die Ehefrau in diese aber erst...
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Der neue Ermessensspielraum in der Nachhaltigkeitsberichterstattung Im Jahresabschluss sind Ermessensentscheidungen nichts Neues. Ob Rückstellungen gebildet werden, welche Nutzungsdauer angesetzt wird oder wann eine Wertminderung erforderlich ist, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Genau deshalb beschäftigen sich Wirtschaftsprüfer, Analysten und Aufsichtsräte seit Jahren mit der Frage, welche Annahmen hinter den Zahlen stehen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD kommt nun ein weiterer Bereich hinzu, der erhebliche Ermessensspielräume eröffnet: die Wesentlichkeitsanalyse. Sie entscheidet darüber, welche Themen im Nachhaltigkeitsbericht ausführlich dargestellt werden – und welche nicht. Der Filter vor dem Bericht Viele Leser konzentrieren sich auf die veröffentlichten Kennzahlen, Ziele und Maßnahmen. Tatsächlich...
Die unbequeme Wahrheit heißt Gesamtpaket Rentenpolitik lässt sich nicht auf eine Stellschraube reduzieren. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zeigen: Wer Beitragssätze, Rentenniveau, Kapitaldeckung und Renteneintritt zusammendenkt, landet zwangsläufig bei einem Gesamtpaket. Rentenpolitik ist selten ein Feld für einfache Wahrheiten. Wer nur das Rentenniveau sichern will, muss erklären, wer es finanziert. Wer nur Beitragssätze begrenzen will, muss erklären, was das für Renten bedeutet. Und wer nur auf Kapitaldeckung setzt, muss sagen, wie die Übergangszeit finanziert wird. Genau deshalb sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission interessant. Sie versuchen nicht, eine einzelne Stellschraube heroisch zu überhöhen, sondern denken die Alterssicherung als Gesamtpaket. Demografischer Wandel Der...
Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 EUR im Monat steuerfrei. Doch manch Sachbezug erweist sich bei Tageslicht als Geldleistung – vor allem nach der Gesetzesverschärfung zum 1.1.2020. Danach sind Gutscheine und Geldkarten grundsätzlich als Geldleistungen anzusehen. Ausnahmsweise gelten sie als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG erfüllen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ferner ist erforderlich, dass die Gutscheine und Geldkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§...
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt bei einer Übermittlung im Inland am vierten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Diese Vier-Tages-Frist wird als Bekanntgabefiktion oder Zugangsvermutung bezeichnet (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Bis einschließlich 2024 galt eine Drei-Tages-Frist. Seit die Finanzverwaltung immer öfter private Postdienstleister einsetzt, gibt es vermehrt Zweifel, ob die Bekanntgabefiktion, also die Vier-Tages-Frist bzw. die frühere Drei-Tages-Frist, zu halten ist. Kürzlich hatte der BFH dazu eine interessante Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall konnte die Bekanntgabefiktion unter anderem dadurch entkräftet werden, dass die Einspruchsentscheidung mit einem Posteingangsstempel des Prozessbevollmächtigten versehen...
Am 12.8.2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu Einführung der sog. Frühstartrente beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Welche Vorteile bietet die Frühstartrente? Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag Angesichts demografischer Veränderungen mit immer mehr gesetzlichen Rentner bei gleichzeitig rückläufiger Zahl an Beitragszahlern wird zur Sicherung eines auskömmlichen Rentenniveaus neben der betrieblichen Altersvorsorge (zweite Säule) vor allem die private Altersvorsorge (dritte Säule) immer wichtiger. Mit der reformierten, fraglichen geförderten privaten Altersvorsorge mit zertifizierten Anlageprodukten löst die Bundesregierung ab 1.1.2027 ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit der sog. Frühstartrente soll nun rückwirkend ab 1.1.2026 ein weiterer Baustein...
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