Etliche gesetzliche Krankenkassen haben zum 1.1.2026 ihre Zusatzbeiträge angehoben. Das heißt, die Versicherten müssen höhere Beiträge zahlen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden für Rentner die Änderungen erst jetzt – zum 1.3.2026 – wirksam. Was ist zu beachten? Hintergrund Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6 Prozent, von diesem Beitrag zahlen der Rentenversicherungsträger und der Rentner jeweils die Hälfte. Rechnerisch sind das je 7,3 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen beträgt in 2026 nun 2,9 Prozent, auch hiervon zahlt der Rentenversicherungsträger die Hälfte. Besonderheiten bei Rentnern Beitragsänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden...
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Wer trägt die Verantwortung beim Skandal um das Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk? 1,1 Milliarden Euro Verlust. Exotische Investments von Start-up bis Garnelenzucht. Und nun eine Schadensersatzforderung von 82 Millionen Euro gegen den Abschlussprüfer. Ist das ein Fall von Prüfungsversagen – oder eine klassische Erwartungslücke? Die Hintergründe Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) steuert auf einen der größten Anlage-Skandale deutscher Versorgungseinrichtungen zu. Rund 1,1 Milliarden Euro Verlust stehen im Raum – mehr als die Hälfte des verwalteten Kapitals, nachdem riskante Investments unter anderem in Start-ups, Hotels und eine gescheiterte Garnelenzucht massiv an Wert verloren haben. Bereits im Dezember 2025 berichtete das Handelsblatt ausführlich...
Die sogenannte Ländergruppeneinteilung wird vom BMF – fast – jedes Jahr aktualisiert. Sie ist in erster Linie für die Frage bedeutsam, ob die Höchstbeträge für Unterstützungsleistungen an Angehörige im Ausland in voller Höhe zu gewähren oder – je nach Land – zu kürzen sind. Die Ländergruppeneinteilung wird aber auch bei bestimmten anderen Steuervergünstigungen angewandt, so unter anderem beim Kinderfreibetrag, beim Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung und beim Ausbildungsfreibetrag, Ab dem 1.1.2025 gilt eine neue Ländergruppeneinteilung. In Europa ist Rumänien von Gruppe 3 in Gruppe 2 aufgestiegen sowie Spanien und Zypern von Gruppe 2 in Gruppe 1 (BMF-Schreiben vom 2.12.2025,...
Am 26.2.2026 hat der Bundestag das Bundes-Tariftreuegesetz (BTTG) abschließend mit Änderungen beschlossen, der Bundesrat muss aber noch zustimmen. Droht Unternehmen ein neues Bürokratiemonster? Hintergrund Mit dem BTTG sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen und Schwellenwerte, die den Kreis der Firmen, die unter das Gesetz fallen werden, reduzieren. SPD und CDU/CSU hatten koalitionsintern lange um das Gesetz gerungen....
NAKIKI SE beantragt Wechsel für 2024 – ein seltenes Signal mit Sprengkraft Der Wechsel des Abschlussprüfers gehört nicht zum Tagesgeschäft kapitalmarktorientierter Unternehmen. Noch ungewöhnlicher wird es, wenn Vorstand und Aufsichtsrat nicht einfach einen neuen Prüfer vorschlagen, sondern gerichtlich die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers beantragen. Genau diesen Schritt hat die NAKIKI SE Anfang Februar 2026 angekündigt: Für das Geschäftsjahr 2024 soll ein neuer Abschlussprüfer bestellt und der bislang mandatierte Prüfer abberufen werden. Als Begründung nennt das Unternehmen ein nachhaltig zerstörtes Vertrauensverhältnis. Allein diese Formulierung lässt aufhorchen – nicht nur bei Investoren, sondern auch aus prüfungs- und bilanzrechtlicher Sicht. Vom Online-Händler windeln.de...
Die zum 1.1.2022 erfolgte Bewertung des Grundbesitzes für Grundsteuerzwecke führte mitunter zu unliebsamen Überraschungen. Da wurden bestimmte Immobilien viel zu hoch bewertet, obwohl es augenscheinlich war, dass der reelle Wert weit unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegt. Zwar hat der Gesetzgeber – auch auf Druck der Gerichte – nachgebessert und lässt es zu, dass der Grundsteuerwert niedriger angesetzt werden kann. Doch dazu ist – von den „Verkaufsfällen“ abgesehen – ein qualifiziertes Gutachten erforderlich (§§ 198, 220 BewG). Diese Regelungen gelten für das so genannte Bundesmodell, das die meisten Bundesländer anwenden. In Baden-Württemberg gilt hingegen für die Ermittlung der Grundsteuerwerte ein eigenes...
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Krankenkassenbeiträge steigen für Rentner ab März 2026 – Weniger Netto im Portemonnaie
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Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 3. März 2026
Bundestag beschließt modifiziertes Bunds-Tariftreuegesetz – Auch mehr Bürokratie für Unternehmen?
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Dr. Carola Rinker 3. März 2026
Wenn das Vertrauen in den Abschlussprüfer zerbricht
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Zuckersteuer – Lenkungsinstrument oder überfällige Konsequenz?