Wie konkret muss man die Gründungskosten der GmbH benennen?

Schon lange ist klar, dass man in der GmbH-Satzung auch die Gründungskosten benennen muss. Unterlässt man eine solche Angabe liegt auch in steuerlicher Sicht eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Wie streng diese Benennung nun aber ausfallen soll, ist neu.  Weiterlesen