Steuerbefreiung fürs Familienheim bei Verschmelzung von Flurstücken?

Wird ein selbstgenutztes Familienheim vererbt, bleibt der Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Bei der Vererbung an den Ehegatten oder Lebenspartner kommt es nicht auf die Größe des Eigenheims an, in den anderen Fällen tritt eine Vergünstigung ein, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Was aber gilt, wenn sich die Immobilie auf einem extrem großen Grundstück befindet, das durch eine grundbuchmäßige Zusammenlegung gemäß § 890 BGB entstanden ist? Ist dann – neben dem Gebäude – der gesamte Grund und Boden begünstigt? Mit dieser Frage wird sich bald der BFH befassen müssen, und zwar in dem Verfahren II R 27/23. Zugrunde liegt ein Fall, über den das Niedersächsische Finanzgericht kürzlich entschieden hat (Urteil vom 12.7.2023, 3 K 14/23). Weiterlesen

Erbfallkostenpauschale – wenn sich die Erben nicht grün sind

Kürzlich habe ich in einem Blog-Beitrag ein aktuelles Urteil des BFH vorgestellt, wonach die die Erbfallkostenpauschale gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Höhe von 10.300 Euro nicht einmal den Nachweis voraussetzt, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind (BFH-Urteil vom 1.2.2023, II R 3/20/. („Erbfallkostenpauschale auch ohne Erbfallkosten – das geht!„)

Auch wenn ich es nicht explizit erwähnt habe, so habe ich mir schon damals die Frage gestellt, was denn geschieht, wenn sich die Erben untereinander nicht grün sind und jeder einzelne die Pauschale beansprucht. Weiterlesen

Nachlassverbindlichkeiten: Wenn sich Geschwister nicht einigen können…

Nach § 10 Abs. 5 ErbStG sind Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn es um die Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage geht. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber gibt es immer wieder Streit mit dem Finanzamt, denn der Gesetzgeber differenziert zwischen „echten“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten.

Über einen interessanten Fall hatte kürzlich das FG Köln zu entscheiden. Danach gilt: Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung und einem Teilungsversteigerungsverfahren sind als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG zu berücksichtigen sind (FG Köln, Urteil vom 9.2.2023, 7 K 1362/21). Weiterlesen

Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim: Wird die Sechs-Monats-Frist zunehmend aufgeweicht?

Die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Unter anderem muss die erworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein. Selbstredend stellt sich die Frage, was mit “unverzüglich” gemeint ist.

Der BFH hatte hierzu mit Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16) eine Sechs-Monats-Frist ins Spiel gebracht. Und wie es dann immer so ist, werden solche Fristen von der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten gerne mit einer Art Gesetzescharakter versehen, von dem nicht abgewichen werden darf. Dass der BFH schon damals Ausnahmen zugelassen hatte, wird geflissentlich übersehen. Und so ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich der BFH immer wieder aufs Neue mit der Frage der „Unverzüglichkeit“ befassen muss.

Ein interessanter Fall wurde von ihm im Jahre 2021 entschieden, aber an die Vorinstanz, das FG Münster, zurückverwiesen. Dessen abschließendes Urteil stammt vom 30.6.2022, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Um es vorwegzunehmen: Das Urteil ist äußerst positiv (FG Münster, Urteil vom 30.6.2022, 3 K 3184/17 E). Weiterlesen

Erbfallkostenpauschale auch ohne Erbfallkosten – das geht!

Die Erbschaftsteuer kann mitunter recht hoch ausfallen. Besonders gilt dies, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind. Von daher sollten Erben möglichst alle Frei- und Pauschbeträge ausnutzen. Einer dieser Beträge ist die Erbfallkostenpauschale gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG.

Zunächst gilt: Von dem Erbe, das der Erbschaftsteuer unterliegt, sind abzuziehen die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Ohne Nachweis wird für diese Kosten insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR abgezogen. Doch was gilt, wenn de facto nur 40 oder 50 Euro Erbfallkosten entstanden sind? Oder kein einziger Cent? Dürfen auch in diesem Fall 10.300 Euro abgezogen werden? Weiterlesen

Erbschaftsteuer: Sind Kosten für die Lagerung wertvoller Nachlassgegenstände abziehbar?

Die Erbschaftsteuer kann mitunter recht hoch ausfallen. Besonders gilt dies, wenn die Erben nicht mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind und die persönlichen Freibeträge daher gering sind. Von daher sind Erben gut beraten, möglichst alle Frei- und Pauschbeträge ausnutzen und vor allem auch die Nachlassverbindlichkeiten geltend zu machen. Aber was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten? Darüber kann es heftigen Streit mit dem Finanzamt geben, denn es gibt „echte“ Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassregelungskosten und Nachlassverwaltungskosten.

Kürzlich hat das FG Köln entschieden, dass Kosten für die Lagerung von Nachlassgegenständen nicht abziehbar sind, da sie den Kosten der Nachlassverwaltung- bzw. -verwertung zuzuordnen sind. Gleiches gilt für Beratungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung des Nachlasses (FG Köln, Urteil vom 18.8.2022, 7 K 2127/21).

Der Sachverhalt war recht komplex und soll hier nur verkürzt wiedergegeben werden: Weiterlesen

Bayern macht Ernst: Verfassungsklage in Sachen „Erbschaftsteuer“ kommt

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für die Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Grundstückswerte angepasst.  So hat er die Ermittlung und Anwendung der so genannten Liegenschaftszinssätze sowie der Bewirtschaftungskosten geändert und auch Regionalfaktoren eingeführt, mit denen der Unterschied zwischen dem bundesdurchschnittlichen und dem regionalen Baukostenniveau berücksichtigt werden soll.

Man kann sich darüber streiten, ob die Änderungen zwingend erforderlich waren, um realitätsnahe Grundstückswerte zu ermitteln oder ob es eine Steuererhöhung durch die Hintertür ist. Jedenfalls wird sich die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei der Übertagung von Immobilien nun in vielen Fällen erhöhen.

Die Bayerische Landesregierung hatte sich – zur Abmilderung der steuerlichen Auswirkungen – für eine Erhöhung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge eingesetzt, ist mit ihrem Antrag aber im Bundesrat gescheitert. Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat in Bayern, hat daher unmittelbar nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 angekündigt: „Bayern zieht für höhere Freibeträge vor das Bundesverfassungsgericht / Anhebung der persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge dringend geboten / Staatsregierung stellt Antrag auf abstrakte Normenkontrolle “ (Quelle: Pressemitteilung Nr. 425 vom 22.12.2022, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat).

Ich habe nun unmittelbar beim Ministerium nachgefragt, ob der Antrag tatsächlich gestellt wird und dankenswerterweise sehr kurzfristig folgende Antwort erhalten: Weiterlesen

Erbschaftsteuer und Familienheim: BFH urteilt erneut zugunsten der Erben

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten ist erbschaftsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der länger lebende Ehegatte die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.

Bereits kürzlich hatte ich auf das BFH-Urteil vom 1.12.2021 (II R 18/20) hingewiesen, wonach ein Erbe die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nicht verliert, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Im Urteilsfall machte die Klägerin geltend, sie habe sich angesichts ihres Gesundheitszustands kaum noch in dem Haus bewegen und deshalb ohne fremde Hilfe dort nicht mehr leben können. Folglich sei sie aus zwingenden Gründen aus dem Eigenheim ausgezogen.

Der BFH hat der Revision der Klägerin entsprochen. „Zwingend“, so der BFH, erfasse nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims. Reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, genügten zwar nicht. Anders liege es, wenn der Erbe aus gesundheitlichen Gründen für eine Fortnutzung des Familienheims so erheblicher Unterstützung bedürfe, dass nicht mehr von einer selbständigen Haushaltsführung zu sprechen sei.

Mit Urteil vom gleichen Tag, das aber etwas später veröffentlicht wurde, hat der BFH nachgelegt: Weiterlesen

Erbschaftsteuer und Familienheim: Verliert die Zehn-Jahres-Frist ihren Schrecken?

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Bei der Vererbung an den Ehegatten oder Lebenspartner kommt es nicht auf die Größe des Eigenheims an, in den anderen Fällen tritt eine Vergünstigung ein, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt.

Wird die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Das Tatbestandsmerkmal „zwingende Gründe“ wird durch die Finanzgerichte – bislang – leider äußerst eng ausgelegt. So sollen übliche altersbedingte Einschränkungen keine zwingenden Gründe für einen Auszug aus dem Familienheim innerhalb der Zehn-Jahres-Frist darstellen (FG Düsseldorf, Urteil vom 8.1.2020, 4 K 3120/18 Erb). Auch das FG Münster hat in diesem – sehr restriktiven – Sinne entschieden: Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt (Urteil vom 10.12.2020, 3 K 420/20 Erb).

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim, welches der Erbe innerhalb von zehn Jahren nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt, falle nur dann nicht weg, wenn er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert sei. Ein „zwingender Grund“ im Sinne des Gesetzes sei nur dann gegeben, wenn das Führen eines Haushalts schlechthin unmöglich sei.

Doch mit dieser Haltung der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte könnte nun Schluss sein. Weiterlesen

420.000 Euro für ein Mausoleum – steuerlich abziehbar!

Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Was als „angemessen“ in diesem Sinne gilt, liegt natürlich im Auge des Betrachters – und der Richter des BFH. Um es mit deren Worten zu sagen: Entscheidend ist, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung gehört. Weiterlesen