Was „Ausschlachten“ und „Upcycling“ umsatzsteuerlich gemeinsam haben

Der EuGH hatte mit Urteil vom 18.1.2017 (C-471/15, „Sjelle Autogenbrug“) entschieden, dass das Ausschlachten von Autoteilen der Differenzbesteuerung unterliegen kann. Konkret: Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass gebrauchte Teile, die aus Altfahrzeugen, die ein Autoverwertungsunternehmen von einer Privatperson erworben hat, stammen und als Ersatzteile verkauft werden sollen, „Gebrauchtgegenstände“ im Sinne dieser Bestimmung sind. Folglich unterliegt die Lieferung solcher Teile durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer der Differenzbesteuerung.

Fraglich war und ist allerdings, wie sozusagen der umgekehrte Fall zu betrachten ist, dass „Alt und Neu“ zusammengefügt werden, um daraus etwas schönes Neues zu fertigen – so beispielsweise, wenn eine antike Kommode mit einem neuen Waschbecken versehen und anschließend verkauft wird. Neudeutsch wird auch von „Upcycling“ gesprochen.

Mit einem solchen Fall wird sich bald der BFH befassen müssen (Az. XI R 9/23). Weiterlesen

Wann werde ich Unternehmer als eBay- oder Onlinehändler?

Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierzu gehört bekanntlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Aber wann geht es los?

Anders, als bei der Einkommensteuer kommt es hier also nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Die Absicht Einnahmen zu erzielen, reicht hier schon aus! Aber bin ich bereits Unternehmer, wenn ich ein Teil bei eBay verkaufe? Bei zwei Teilen oder drei? Gerade im Bereich des Onlinehandels kam es hier häufig zu Streitfällen. Weiterlesen

Differenzbesteuerung beim Onlinehandel – Die Rettung für eBay-Powerseller?

Ein gewerblicher Handel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände angekauft werden, um diese wieder zu verkaufen (BFH-Urteil v. 17.06.2020 – X R 26/18). Das gilt auch für den Onlinehandel, beispielsweise auch über eBay.

Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild, der eines Händlers entspricht. Es kann auch nicht entscheidend sein, ob der Steuerpflichtige seinen eBay-Handel als Gewerbe anmeldet hat oder ob er von eBay als gewerblicher Händler eingestuft wird. Weiterlesen

Kleinunternehmer: Was ist die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung?

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bezogen auf das Vorjahr wurde mit dem Jahreswechsel von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben. Doch wie ist dieser Betrag bei Differenzbesteuerung zu ermitteln? Diese Frage hat der BFH mit seinem Urteil vom 23.10.2019 (XI R 17/19 und XI R 7/16) zu einem Gebrauchtwagenhändler geklärt.

Der Streitfall

Der Kläger führte im Rahmen seiner Tätigkeit als Gebrauchtwagenhändler steuerbare Umsätze aus, die der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterlagen.

Seine vereinnahmten Entgelte betrugen 2009 mehr als 27.000 Euro und in 2010 mehr als 25.000 Euro. Die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage ermittelte der Kläger gemäß § 25a Abs. 3 UStG nach dem Differenzbetrag (Handelsspanne) in beiden Jahren mit jeweils ca. 17.000 Euro. Für das Streitjahr 2010 nahm er deshalb an, dass er Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG sei.

Das Finanzamt versagte dagegen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und setzte entsprechende Umsatzsteuer für das Streitjahr fest. Weiterlesen

Keine Erhöhung der Kleinunternehmerschwelle für Wiederverkäufer

Wer als so genannter Wiederverkäufer tätig ist, kann seine Umsatzbesteuerung auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis beschränken. Viele Wiederverkäufer haben in der Vergangenheit die Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG in Anspruch genommen, das heißt, sie mussten für ihre „Marge“ keine Umsatzsteuer zahlen. Doch aufgrund einer Änderung der Verwaltungsauffassung zum 1.1.2010 galten plötzlich viele Wiederverkäufer nicht mehr als „klein“ und mussten seitdem Umsatzsteuer abführen.

Ein Verfahren vor dem EuGH ließ die betroffenen Unternehmer kurzzeitig hoffen, dass für die 17.500 Euro-Grenze auf die Differenzbeträge und nicht auf die ausgeführten Umsätze abzustellen sei, da der BFH in einem Vorlagebeschluss dazu tendierte. Jedoch hat der EuGH diese Hoffnung soeben enttäuscht. Es bleibt bei der Verwaltungsauffassung, dass es für Kleinunternehmerschwelle auf die Umsätze und nicht auf die Marge ankommt (EuGH 29.7.2019, Rs. C-388/18).

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BMF akzeptiert Differenzbesteuerung für Leistungen eines Autoverwerters

Veräußert ein Autoverwertungsunternehmen gebrauchte Teile aus Altfahrzeugen, die das Unternehmen von Privatpersonen erworben hat, so unterliegt die Lieferung solcher Teile nach der Rechtsprechung des EuGH der Differenzbesteuerung (EuGH, Urteil vom 18.1.2017, Rs. C-471/15, Sjelle Autogenbrug I/S, NWB: QAAAG-39342). Der BFH schloss sich der Auffassung des EuGH bereits nach wenigen Wochen an – was blieb ihm auch anderes übrig (Urteil vom 23.2.2017, V R 37/15)? Nun hat die Finanzverwaltung endlich „nachgezogen“ und den UStAE geändert.

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Auch BFH entscheidet in Sachen „Differenzbesteuerung für Leistungen eines Autoverwerters“

Veräußert ein Autoverwertungsunternehmen gebrauchte Teile aus Altfahrzeugen, die das Unternehmen von Privatpersonen erworben hat, so unterliegt die Lieferung solcher Teile nach der Rechtsprechung des EuGH der Differenzbesteuerung (EuGH, Urteil vom 18.1.2017, Rs. C-471/15, Sjelle Autogenbrug I/S). Da die derzeitige Rechtsauffassung nicht mit dem EU-Recht im Einklang steht, ist bereits kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung die Empfehlung ausgesprochen worden, in einschlägigen Fällen unter Berufung auf die EuGH-Entscheidung Einspruch einzulegen. Allerdings kann die Bestimmung des exakten Einkaufspreises für das jeweilige Autoteil mitunter schwierig sein. Von daher ist geraten worden, im Einzelfall die Anwendung des § 25a Abs. 4 UStG zu prüfen, wonach eine Gesamtdifferenz für einen Besteuerungszeitraum gebildet und entsprechend versteuert werden kann. Allerdings ist die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt (vgl. Walkenhorst, UStDD 2/2017, S. 13). Und letztlich muss auch bei kleineren Teilen ein Einkaufspreis ermittelt werden. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im Oktober 2016

Wie gewohnt auch für den Oktober hier wieder ausgewählte neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof:  Weiterlesen

Differenzbesteuerung – Ermittlung Grenze für Kleinunternehmer

Bei der Umsatzsteuer hilft der Blick in das Gesetz nicht immer weiter. Ob dort die richtige Rechtsanwendung nachzulesen ist, darf bezweifelt werden. Besser ist es, auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) zu schauen. Auf diese darf sich der EU-Bürger berufen. Sie hat also Vorrang vor dem deutschen Gesetz.

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