Quartalsmitteilung quo vadis? – Wie vertragen sich die Entschlackung und die Informationsqualität?

Die Entschlackungswelle der Geschäftsberichte wird seitens der Unternehmen zunehmend genutzt. Auch hinsichtlich der Quartalsberichte hat sich in den letzten zwei Jahren einiges getan. Aus Sicht der Unternehmen sind diese Veränderungen zur Abwechslung erfreulich. Denn durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurden die Offenlegungspflichten für Unternehmen reduziert.

Die gesetzliche Pflicht zur quartalsweisen Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführer ist seit Ende 2015 entfallen. Seither können die Unternehmen die Quartalsmitteilung flexibler aufbereiten sowie auch vom Umfang her deutlich reduzieren. Ziel des Gesetzgebers war dem sog. „Disclosure Overload“ entgegenzuwirken. Da hat der Gesetzgeber sich mal etwas gedacht. Nur leider wurde das Thema Vergleichbarkeit vernachlässigt.
Auch wenn man dafür eine Rüge erteilen könnte: Deregulierung und weiterhin genaue Vorgaben bei den veröffentlichten Inhalten schließen sich teilweise aus.

Investoren und das Management beurteilen die Deregulierung als positiv. Kritische Stimmen gibt es hingegen seitens der Aktionärsvertreter: Diese befürchten eine Ausweitung der Informationsasymmetrien. Denn möglicherweise wirkt sich die Entschlackung der veröffentlichten Informationen auf den Wissensvorsprung aus, den das Management gegenüber den Aktionären hat. Interessant an dieser Stelle: Offenbar stört dies die Investoren nicht. Zumindest beschreiben dies Zülch/Hecht in ihrem Aufsatz. Möglicherweise machen sich die Aktionärsvertreter mehr Gedanken als die Aktionäre selbst?

Die ersten empirischen Ergebnisse des Umfangs der Quartalsmitteilungen liegen vor: Die Quartalsmitteilungen für das erste Quartal 2016 waren im Vergleich zum ersten Quartal 2015 um ca. ein Viertel kürzer. Interessant an dieser Stelle: Die Mitteilungen für das dritte Quartal 2016 waren wieder etwas umfangreicher als die Mitteilungen für das erste Quartal 2016. Offenbar war die radikale Entschlackung also doch etwas zu stark ausgefallen. Vor allem von den DAX-Unternehmen ist der Informationsbedarf seitens der Investoren also doch unterschätzt worden. Positiv ist anzumerken: Durch die Zurücknahme einiger Kürzungen haben die Unternehmen innerhalb weniger Monate auf die Informationsbedürfnisse der Aktionäre reagiert.

Noch einmal zurück zum Thema Vergleichbarkeit: Der Aufbau der Quartalsmitteilungen ist derzeit noch nicht einheitlich. Dies wird sich möglicherweise in den nächsten Quartalen entwickeln. Sofern es seitens der Investoren gewünscht wird. Denn für sie spielt das Thema Vergleichbarkeit der Berichte einzelner Unternehmen sicherlich eine nicht unbedeutende Rolle.

Fazit: Warten wir ab, wie sich die Quartalsmitteilungen entwickeln werden. Dynamische Anpassungen seitens der Unternehmen an die Bedürfnisse der Kapitalmarktteilnehmer jedenfalls sind positiv zu sehen, auch wenn die Vergleichbarkeit derzeit noch schwierig ist.

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