Wie bereits erwartet hat das BFH-Urteil vom 25.3.2015 (X R 20/13) zum Zeitreihenvergleich neuen Wind in Sachen „Manipulationssichere Kassen“ gebracht. Die Bundesländer fordern nunmehr geschlossen eine Einführung derartiger Systeme. Dem Vernehmen nach soll sich der Bund aufgrund des Drucks eines oder mehrere Verbände (insbesondere DEHOGA) derzeit wohl noch gegen eine Pflicht zur Verwendung manipulationssicherer Kassen wehren. Allerdings scheint die Abwehrfront zu bröckeln.
Meine Prognose lautet daher, dass sich Bund und Länder noch in diesem Jahr auf die grundsätzliche Einführung von INSIKA oder eines anderen Systems einigen werden, so dass alle bargeldintensiven Betriebe alsbald ihre Kassensysteme verpflichtend mit einer Smartcard aus- bzw. nachrüsten müssen, damit bei jedem Bezahlvorgang eine digitale Signatur erzeugt wird. Ob derartige Systeme dauerhaft Steuerbetrug verhindern können, wage ich allerdings zu bezweifeln, denn es wird sicherlich „Ausweichmanöver“ geben. Denn auch eine manipulationssichere Kasse kann letztlich nur die Vorgänge aufzeichnen, die tatsächlich eingegeben werden. Wird erst gar kein Bon erzeugt, wie es zum Beispiel bei Eiscafés beim Außer-Haus-Verkauf üblich ist, nützt das neue System nichts.
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