Deutschlands geheime Steuern – Feuerschutzsteuer

Brandschutz ist eine gute Sache, man denke nur an die großen Diskussionen am neuen Hauptstadtflughafen. Aber muss man darauf/dafür Steuern erheben? Offenbar schon, wie die Feuerschutzsteuer zeigt.

Feuerschutzsteuer – Steckbrief

  • Aufkommen:
    409 Mio. € (Platz 26 in der Steuerspirale 2014)
  • Einführung:
    1939
  • Begründung:
    Förderung bzw. Finanzierung des Feuerlöschwesens und des Brandschutzes
  • Gesetzeslänge:
    5 Seiten
  • EU-Recht:
  • Besteuert wird:
    Versicherungsentgelt für Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen
  • Berechnung:
    Komplex
  • Rechtsprechung:
    Eine nennenswerte BFH-Entscheidung (Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung)
  • Überflussfaktor:
    §§§§§ (4/5)

Mit der Feuerschutzsteuer hat der Durchschnittsverbraucher nicht viel am Hut. Glaubt er zumindest. Denn jeder, der eine Hausratversicherung hat, zahlt auch Feuerschutzsteuer. Das sieht man generell zwar nicht, da in den Beitragsrechnungen allenfalls die Versicherungssteuer ausgewiesen wird. Trotzdem entfällt stets ein geringer Betrag auf die Feuerschutzsteuer. Um die Abwicklung kümmert sich dann – zum Glück – der Versicherer.

Besonders kurios bei dieser Bagatellsteuer ist deren Berechnung. Das geht schon damit los, dass jede der drei Versicherungsarten mit einem unterschiedlichen Anteil zur Feuerschutzsteuer herangezogen wird. Zur Anwendung kommen auch zwei unterschiedliche Steuersätze. Der Restbetrag unterliegt der Versicherungssteuer. Hinzu kommt: die Verhältnisanteile werden regelmäßig evaluiert, weil das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer künftig nicht mehr zurückgehen soll.

Vor einigen Jahren war die Abgrenzung zur Versicherungssteuer sogar noch komplexer. Umstritten war etwa, wie man eine Terrorversicherung – was es nicht alles gibt – einzuordnen hatte. Nach den gesetzlichen Vereinfachungen wird die Steuer nun vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet. Da die Ertragshoheit aber den Ländern zusteht, muss zusätzlich eine steuerliche Zerlegung vorgenommen werden. Diese übernimmt die Finanzbehörde Hamburg, während die Mittelverteilung wieder dem BZSt obliegt. Effizient!

Zwangsläufig fragt man sich, warum neben der Versicherungs- noch eine Feuerschutzsteuer erhoben wird. Die Antwort findet sich in den Landesgesetzen: Danach ist das Steueraufkommen der Feuerschutzsteuer zweckgebunden vorrangig für die Sicherstellung der Feuerwehren zu verwenden. Diese Verteilungsaufgabe wollte sich der Bund nicht überhelfen und beließ es bei der Zweiteilung der Steuern. So kann man es auch machen…

Weitere Infos:

Ein Beitrag von:

  • Matthias Trinks

    • Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de)
    • Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen
    • Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse
    • Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht

    Warum blogge ich hier?
    Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser Blog genau den richtigen Ort zum anregen, austauschen, loben, kritisieren und nachfragen. Gesprächsstoff ist bereits reichlich vorhanden. Und das ein oder andere interessante Thema haben Gesetzgeber, Gerichte und Verwaltung vermutlich auch schon in der Hinterhand.

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