Steuerliche Folgen aus dem Betrieb einer privaten Klein-Windkraftanlage – Erzeugung erneuerbarer Energien steigt im Privatbereich

Getrieben durch die Entwicklung der Energiepreise, aber zunehmend auch durch den Wunsch nach Energieautarkie veranlasst, besteht eine große Nachfrage nach der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden. Klein-Windkraftanlagen sind dagegen bisher selten, noch ein Nischenmarkt. Zwar standortabhängiger als Photovoltaikanlagen, können Windkraftanlagen aber gerade in den Zeiten den Energiebedarf stützen, in denen die Solarmodule bei bedecktem Himmel keinen Strom erzeugen können.

Neben kleinen Anlagen, die unmittelbar auf dem Dachfirst installiert werden, sind Windkraftanlagen auf bis zu 10 Meter hohen Masten baurechtlich in der Regel genehmigungsfrei. Die Anlage muss den Wind möglichst unbeeinflusst aufnehmen können. Benachbarte Objekte beeinflussen die Windgeschwindigkeit und -richtung und somit den Ertrag der Windkraftanlagen. Die Klein-Windkraftanlagen sind derzeit daher lediglich für ländliche Standorte bzw. Ortsrandlagen mit hoher Windlast interessant.

Energieerzeugung und Netzeinspeisung = Gewerbebetrieb

Die Erzeugung von Strom aus Windkraft und die (zumindest teilweise) Einspeisung in das allgemeine Stromnetz ist eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EStG. Weiterlesen

Glasfaseranschluss: Kosten der Verlegung steuerlich abzugsfähig?

Zwar ist „5G nicht an jeder Milchkanne notwendig“ (so die damalige Bundesforschungsministerin in einem Interview 2018), aber der Glasfaserausbau schreitet, unterstützt von Fördermitteln, auch in den ländlichen Regionen voran. Dies wirft immer häufiger die Frage auf, ob die Eigenanteile der Kosten der Anschlussverlegung steuerlich berücksichtigt werden können.

Glasfaser für die eigengenutzte Immobilie

Für Handwerkerleistungen im Privathaushalt wird eine Steuerermäßigung gem. § 35a Abs. 3 EStG in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 € gewährt. Erfasst wird aber lediglich der auf Lohnkosten entfallende Rechnungsanteil. Das BMF hat bestätigt, dass die (Lohn-)Kosten für den Glasfaseranschluss bei selbstgenutzten Eigenheimen nach § 35a EStG steuerlich begünstigt sind (vgl. BT-Drucksache 18/13307 vom 11.8.2017, S. 18). Die Steuerermäßigung wird hierbei im Kalenderjahr der Zahlung des Rechnungsbetrags gewährt.

Der Glasfaseranschluss ist hingegen keine „energetische“ Sanierung, für welche die (höhere) Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Betracht käme. Weiterlesen

Fahrtkostenpauschale für Menschen mit Behinderungen: Wer profitiert von der Neuregelung in § 33 Abs. 2a EStG?

Aus Verwaltungsregelung wird gesetzliche Pauschale

Menschen mit Behinderungen werden steuerlich durch die Gewährung eines Pauschbetrags aus § 33b EStG entlastet. Mit dem Pauschbetrag werden aber nur die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei der gewöhnlichen Lebensführung abgegolten. Darüber hinaus können alle weiteren behinderungsbedingten Aufwendungen steuerlich zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG berücksichtigt werden. Dies betrifft neben Krankheitskosten vor allem erhöhte Fahrtkosten, die behinderungsbedingt entstehen.

Zur Höhe und zum Nachweis der behinderungsbedingten Fahrtkosten hatte sich über die Jahre eine typisierende Betrachtung in der Rechtsprechung ausgebildet, die auch von der Finanzverwaltung angewandt wurde (vgl. H 33.1-33.4 „Fahrtkosten behinderter Menschen“ EStH 2020). Ende des Jahres 2020 wurden nunmehr nicht nur die Behinderten-Pauschbeträge im EStG angehoben, sondern auch eine Fahrtkostenpauschale in § 33 Abs. 2a EStG neu und erstmals aufgenommen. Die Regelungen gelten ab dem aktuellen Veranlagungszeitraum 2021 und sind wegen ihrer Entlastungswirkung zu begrüßen. Weiterlesen

Gutscheine für Haushaltshilfe: Hat die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ihren Zweck verfehlt?

Die Ampelkoalition will Familien, Alleinerziehende und Pflegende mit staatlichen Gutscheinen für Haushaltshilfen entlasten. Diese sollen künftig einen jährlichen Bonus in Höhe von maximal 2.000 € erhalten können. Nach dem geplanten Modell soll der Zuschuss einen Teil der Aufwendungen für die Haushaltshilfe abdecken und die Begünstigten den Restbetrag aus eigenen Mitteln beisteuern. Hierdurch soll die Schwarzarbeit bekämpft werden, denn Schätzungen zufolge werden neun von zehn Haushaltshilfen unangemeldet beschäftigt.

Bekämpfung der Schwarzarbeit: Auch durch Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen war mit Wirkung ab 2003 gleichermaßen mit dem Anspruch in § 35a EStG eingefügt worden, einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt zu schaffen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Erreichen dieser Ziele hat der Bundesrechnungshof wiederholt infrage gestellt. Die jährlichen Schätzungen zur Schwarzarbeitsquote weisen seit der Einführung des § 35a EStG auch keine eindeutige Tendenz zur Eindämmung.

Handlungsbedarf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist demnach offenbar weiterhin vorhanden. Wenn hierfür nun auf neue Instrumente (Gutscheine für Haushaltshilfen) zurückgegriffen wird, liegt darin im Ergebnis auch das Eingeständnis, dass § 35a EStG seinem Anspruch und Zweck nicht ganz gerecht werden konnte. Wobei diese Aussage deutlich einzuschränken ist: Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG erfasst nicht nur den Bereich der Haushaltshilfe, sondern ermäßigt auch die Handwerkerleistungen im Privathaushalt. Für diesen Bereich kann der Steuerermäßigung durchaus eine effektivere Zweckerreichung attestiert und ein „besseres“ Zeugnis ausgestellt werden.

Koexistenz von Gutschein und Steuerermäßigung – die steuerlichen Folgen?

Daher ist nicht damit zu rechnen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen im Kontext der Einführung von Gutscheinen für Haushaltshilfen wegfällt oder grundlegend überarbeitet wird. Beide Begünstigungen für Privatpersonen treten vielmehr in eine Phase der Koexistenz. Weiterlesen

Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale bei Bereitschaftsdiensten

Das häusliche Arbeitszimmer bleibt derzeit ein steuerlicher Brennpunkt. Durch den steigenden Anteil der Erwerbstätigen, die – während und außerhalb eines Lockdowns – aus ihrem Homeoffice arbeiten, werden Arbeitszimmer auch gehäuft zu Prüfungskandidaten in den Finanzämtern. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Bereitschaftsdiensten haben sich in jüngerer Zeit mehrere Finanzgerichte geäußert.

Mit unterschiedlichem Ergebnis: Denn auch Bereitschaftsdienste sind verschieden.   Weiterlesen

Darlehenserlass bei Aufstiegs-BaFöG als steuerpflichtige Einnahme?

Der Bezug von BaFöG und auch den meisten Stipendien führt im Allgemeinen nicht zu einkommensteuerlichen Pflichten oder Belastungen. Im Detail können sich aber doch steuerliche Problemstellungen ergeben. So hat das Finanzgericht München (Az. 15 K 474/16) entschieden, dass ein vom Freistaat Bayern (zusätzlich) gewährter Meisterbonus nach erfolgreicher Prüfung keiner einkommensteuerlichen Einkunftsart zugeordnet werden kann. Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den steuerlichen Folgen aus dem Erlass eines Förderdarlehens des Aufstiegs-BaföG auseinandergesetzt und kommt zu einer ähnlichen Entscheidung.

Der Streitfall

Die Klägerin hatte für zwei Fortbildungen (Meister-Lehrgang und Technischer Betriebswirt) Zuschüsse und Darlehensmittel als Aufstiegs-BaföG nach § 13b AFBG bezogen. Die der Klägerin entstandenen Fortbildungskosten wurden nach Abzug des Förderzuschusses als abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. Nach erfolgreichem Abschluss der beiden Fortbildungen wurden von der kreditgebenden Förderbank 25 % der BaföG-Darlehen erlassen. In Höhe des 25 %-igen Darlehenserlasses blieb die Klägerin demnach nicht wirtschaftlich mit den Fortbildungskosten belastet. Das beklagte Finanzamt erhöhte im Veranlagungszeitraum des Darlehenserlasses die steuerpflichtigen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe des nicht zur Rückzahlung stehenden Darlehensbetrags. Leistungen, die Aufwendungen mit Werbungskostencharakter ersetzten, seien nach ständiger Rechtsprechung des BFH im Veranlagungszeitraum des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen zuvor als Werbungskosten abgezogen worden seien. Bei dem Darlehenserlass handele es sich um eine nachträgliche Umwandlung eines gewährten Darlehens in einen Zuschuss.

Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts Weiterlesen

BFH bestätigt: Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung auch ohne erste Tätigkeitsstätte

Mit seinem aktuellen Urteil vom 12.07.2021 (VI R 27/19) hat der BFH entschieden, dass die Verpflegungspauschalen im Fall einer Mahlzeitengestellung auch dann zu kürzen sind, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt. Das richtungsweisende Urteil ist eine schlechte Nachricht für alle Arbeitnehmer, die ohne ortsfeste Tätigkeitsstätte ihre Arbeit an Bord von Fahrzeugen ausführen und bei mehrtägiger Abwesenheit vom Wohnort von ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung unentgeltlich verpflegt werden.

Die Entscheidung im Überblick

Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nach Maßgabe des § 9 Abs. 4a EStG als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig, sind nach § 9 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG für die dem Arbeitnehmer entstandenen beruflichen Mehraufwendungen Verpflegungspauschalen anzusetzen. Auch Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte können bei längerer beruflicher Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen beanspruchen. Weiterlesen

Veräußerung der Wohnimmobilie auch bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht steuerpflichtig

BFH widerspricht der Finanzverwaltung

In einem aktuellen Grundsatzurteil vom 01.03.2021 (Az. IX R 27/19) hat der BFH die Veräußerung der selbstbewohnten Immobilie als nicht steuerbar behandelt, auch wenn in dem Objekt ein häusliches Arbeitszimmer unterhalten – und steuerlich abgezogen worden ist. Dies widerspricht der langjährigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21), die hinsichtlich des als häusliches Arbeitszimmer genutzten Gebäudeteils eine anteilige Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG bejahte.

Der entschiedene Streitfall Weiterlesen

Investitionsabzugsbetrag bei Anschaffung eines Anteils an einer Personengesellschaft

§ 7g EStG: Eine betriebsbezogene Vorschrift

Mit der Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG werden Investitionen in kleinen und mittleren Betrieben bereits vor der eigentlichen Anschaffung steuerlich gefördert. Die Vorschrift ist deutlich betriebsbezogen ausgestaltet, was u. a. in dem Höchstbetrag der gebildeten Investitionsabzugsbeträge und den Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzungen für angeschaffte Wirtschaftsgüter zum Ausdruck kommt. Bei Personengesellschaften ist der begünstigte Betrieb im Sinne der Vorschrift die Mitunternehmerschaft mit ihrem Gesamthandsvermögen und den Sonderbereichen der Mitunternehmer.

Der Streitfall vor dem Finanzgericht Münster

In einem aktuellen Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (4 K 1018/19) hat der Kläger die Reichweite der Betriebsbezogenheit des Investitionsabzugsbetrags infrage gestellt. Der Kläger beabsichtigte den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich zwei Photovoltaikanlagen auf angemieteten Dachflächen befanden. Hierfür bildete der Kläger einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 48.000 €. Mit dem Erwerb des Anteils an der Gesellschaft würden die Photovoltaikanlagen vom Kläger als Neugesellschafter anteilig angeschafft. Weiterlesen

Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerpflichtig – aber in welcher Höhe?

Bei der Entwicklung von neuen Medikamenten und Impfstoffen sind klinische Studien mit Probanden unerlässlich. Als Zeit- und Aufwandsentschädigung erhalten die Probanden eine Vergütung. Die Steuerpflicht der Probandenhonorare hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jüngst im Urteil vom 18.03.2021 – 4 K 1017/20 bestätigt.

Der Streitfall

Die Klägerin hatte im Streitjahr 2017 für die Teilnahme an drei klinischen Studien (eine Creme und zwei Medikamente) Vergütungen in Höhe von insgesamt 7.275 € zuzüglich Fahrtkostenpauschalen erhalten. Für den Fall studienbedingter Verletzungen war zugunsten der Probanden eine Probandenversicherung abgeschlossen.

Das Finanzamt erlangte in einer Kontrollmitteilung Kenntnis von der Probandenvergütung. Die Einnahmen wurden als Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG der Besteuerung unterworfen. Hiergegen wandte sich die Klägerin im Einspruchsverfahren mit der Begründung, dass es sich um nicht steuerbares Schmerzensgeld für gesundheitliche Beeinträchtigungen handele. Darüber hinaus blieb streitig, ob von den Einnahmen Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen für die Fahrten zum Sitz des studiendurchführenden Unternehmens abzuziehen seien.

Entscheidung des Finanzgerichts Weiterlesen