Seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver mit immateriellem Vermögen, darunter auch dem sog. Goodwill. Dieser entsteht als sog. Übernahmeprämie, die sich aus der Differenz des Kaufpreises und dem Marktwert des Eigenkapitals des Unternehmens ergibt. So weit so gut. Doch wo liegt das Problem?
Nun der Reihe nach: Seit 2004 wird der Goodwill nach der internationalen Rechnungslegung nach IFRS nicht mehr planmäßig, sondern lediglich außerplanmäßig abgeschrieben. Seit mehreren Jahren kritisieren Forscher, darunter u.a. Prof. Dr. Peter Leibfried der Universität St. Gallen, dass dies zu einer erheblichen Überbewertung insbesondere bei den DAX-Unternehmen in Deutschland geführt hat. Kaum ein Unternehmen nimmt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Goodwill vor und nutzt damit den vorhandenen Ermessensspielraum. Die Deutsche Bank hat in diesem Jahr eine erhebliche Abschreibung auf den Goodwill der US-Tochter Bankers Trust vorgenommen und im dritten Quartal 2015 einen hohen Verlust aufgrund dessen eingefahren. Vgl. hierzu den Artikel „Hoher Verlust bei der Deutschen Bank im dritten Quartal 2015 – Was ist die Ursache und wir wirkt sich dies auf den Cashflow aus?“.
In der Wirtschaftswoche taucht das Thema immer wieder auf, so auch Anfang dieses Monats. Auch wenn einige Forscher immer wieder fordern, dass endlich gehandelt wird, passiert: Nichts. Dabei wäre es relativ einfach lösbar: Zurück zur planmäßigen Abschreibung des Goodwills wie dies nach IFRS vor 2004 bereits galt. Über die Nutzungsdauer müsste selbstverständlich noch diskutiert werden.
Das Thema ist deswegen so brisant, da bei den DAX-Unternehmen der bilanzierte Goodwill in einigen Fällen einen Großteil des Eigenkapitals ausmacht. Dazu sei auf die zahlreichen Studien verwiesen, die Prof. Dr. Karlheinz Küting zu seinen Lebzeiten jährlich durchgeführt hat, verwiesen.
Fazit: Jedes Jahr die gleiche Diskussion. Es bleibt zu hoffen, dass die Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung des Goodwills in den nächsten Jahren erfolgt.
Quelle:
Das sind keine realen Werte, Wirtschaftswoche vom 4. Dezember 2015, Seite 96f.
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