10 kuriose Steuer-Urteile zum Wochenende (Teil 2)

Heute der zweite Teil meiner persönlichen Top10 der kuriosesten FG-Urteile.

Spinner dürfen nicht klagen (2005)

Da wird das Finanzgericht Rheinland-Pfalz auch erstmal überfordert gewesen sein. Ein Steuerpflichtiger klagte gegen eine Kontenpfändung. Tragendes Argument: Das Finanzamt habe keine Zuständigkeit, weil die Bundesrepublik mit der Wiedervereinigung aufgehört habe zu existieren. Aufgrund der offenbar unflätigen Ausdrucksweise machte das Gericht dann aber wortwörtlich kurzen Prozess. Die Tirade erfülle die Mindestanforderung an eine Klageschrift nicht; Klage unzulässig.

„Drehstangen-Tischfußball“ ist Sport (2010)

In besonders guter Erinnerung ist mir ein Urteil des FG Hessen geblieben. Als junger Mitarbeiter war ich in der Mittagspause mit den Lehrstuhlkollegen unterwegs zur Kantine. Dort fragte mein Chef überrascht, seit wann dort ein ‚Kicker‘ steht würde. Prompt berichtete ich aus dem aktuellen NWB-Nachrichtenarchiv, wonach entsprechende Einrichtungen als Sportvereine gemeinnützig seien. Prägend kommentierte mein Chef: „Herr Trinks, Sie beschäftigen sich zu viel mit dem Steuerrecht.“ Das ist wohl heute noch so. Damals noch überraschend, erscheint die Entscheidung bei detaillierter Lektüre heute tatsächlich überzeugend.

Der Zorn des Richters (2011)

Das Schicksal des FG-Richters ist es, dass die aus vollster Überzeugung gefällten Entscheidungen manchmal durch den BFH einfach kassiert werden. Besonders genervt hat das offenbar vor einigen Jahren einen Berichterstatter des Niedersächsischen FG. Eine kleine Auswahl der Anmerkungen, welche der Richter für die GrESt-Rechtsprechung des II. BFH-Senats zum einheitlichen Vertragswerk übrig hatte: unzulässig, konturlos, verfassungswidrig, grotesk, Wertungswiderspruch, Hohn, skurril, Kästchendenken ohne Blick auf das Ganze. Besonders harsch: „Offensichtlich sind manche Bundesrichter, die sich jahrelang nur noch mit speziellen Rechtsfragen beschäftigen, dagegen einen Sachverhalt nicht mehr ermitteln, auch keinen Beweis mehr erheben müssen, gefährdet, den bodenhaftenden Blick für das Wesentliche zu verlieren.“ In weiser Voraussicht prognostizierte das FG schon im Urteil, dass der BFH wohl bei seiner Meinung bleiben würde. Das nahm man zum Anlass, den Klägern für diesen Fall eine Verfassungsbeschwerde nahezulegen. Blieb allerdings ebenso erfolglos. Und so hält der BFH auch heute noch an seiner Rechtsprechung fest…

Die Liste der eigentümlichen Urteile lässt sich endlos erweitern. Was ist ihr persönlicher Lieblingsfall aus der Kategorie ‚Kurios‘?

(Teil 3 demnächst hier im NWB Experten-Blog)

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