Revolution per Nebensatz: Tax-Compliance-System kann Vorsatz ausschließen (BMF) – Teil 1

Compliance hat das Koordinatensystem unternehmerischen Handelns um eine neue Dimension erweitert. Es greift allerdings zu kurz, würde man unter diesem Begriff nur ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verstehen. Organisatorisch interpretiert, ist Compliance auch keine bloße Modifikation der Controlling-, der Revisions- oder der Rechtsabteilung. Als gelebtes System ist sie zugleich Teil der Unternehmenskultur. Hierdurch wird aus ihr mehr als ein Instrument zur internen und externen Pflichtenbefolgung.

Eine allgemeine Rechtspflicht zur Etablierung eines (Tax-)Compliance-Systems existiert bislang nicht. Das BMF hat nun erstmals per Verwaltungsanweisung zu einem solchen System Stellung bezogen – und einen anderen Ansatz gewählt: Compliance soll belohnt werden.

Die neue Beitragsreihe stellt diesen Ansatz vor und bewertet ihn, diskutiert die (faktische) Notwendigkeit zur Einrichtung eines Compliance-Systems bzw. zeigt die möglichen Folgen von Non-Compliance auf, befasst sich spiegelbildlich hierzu mit den Chancen für die Beraterschaft, und setzt sich schließlich mit den Blickrichtungen der Finanzverwaltung auf das Thema Tax Compliance auseinander.

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Der Fremdgeschäftsführer durch die unionsrechtliche Brille

Nun predigt man als Arbeitsrechtler seinen Mandanten stets, dass der Geschäftsführer als Organ kein Arbeitnehmer und deshalb beispielsweise  bei der Berechnung des Schwellenwerts für das Kündigungsschutzgesetz nicht mitzurechnen sei. Dann kommt der EuGH mit Urteil vom 09.07.2015 – Rs. C-229/14 – und stuft jedenfalls den Fremdgeschäftsführer „unionsrechtlich“ als Arbeitnehmer im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie (Richtlinie 98/59/EG) ein (siehe hierzu ausführlich Steinheimer/Baumüller, NWB 42/2015, S. 3111).

Folge für die Praxis: Bei der Anwendung der nationalen Vorschrift über die Massenentlassungsanzeige (§ 17 Kündigungsschutzgesetz – KSchG) ist der Fremdgeschäftsführer einer GmbH „als Arbeitnehmer“ mitzuzählen. Wie kommt es zu derart absurden Ergebnissen? Um das verstehen zu können, muss man sich Folgendes vor Augen halten: Weiterlesen

„Dieselgate 2“ – Außerplanmäßige Abschreibungen auf „Stinker“ im Anlagevermögen?

Zuletzt war ich der Frage nach einer etwaigen Rückstellung für KFZ-Steuer bei Haltern von „Dieselgate“ betroffener VW-Diesel-KFZ nachgegangen. Interessanterweise hat sich auch das Bundesfinanzministerium nicht festlegen wollen, ob beziehungsweise welche Auswirkungen die manipulierten Abgastests auf die KFZ-Steuer haben könnten. Die im letzten Blog angedeutete Frage nach gegebenenfalls erforderlichen außerplanmäßigen Abschreibungen auf betroffene Fahrzeuge rückt nunmehr in den Fokus. So berichtet ein Nachrichtenportal: „Im Portfolio der Volkswagen-Financial-Services AG finden sich bis zu eine Million betroffene Diesel-Autos. Das geht aus einem Brief der Finanztochter an Geschäftspartner vom Dienstag hervor. Für die VW-Bank könnte das teure Folgen haben, denn der Skandal schmälert möglicherweise den Wiederverkaufswert dieser Fahrzeuge, die VW etwa am Ende der Leasinglaufzeit zurücknehmen muss“ (handelsblatt.com). Weiterlesen

Geburtstagsparty mit dienstlicher Feier verbinden

Der BFH hat mit Urteil vom 8. Juli 2015 (VI R 46/14) entschieden, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers, der seine Geburtstagsparty mit einer dienstlichen Feier verbindet, teilweise als Werbungskosten abgezogen werden können. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Steuerpflichtigen, der im Februar des Streitjahres zum Steuerberater bestellt worden ist. Im April desselben Jahres war sein 30. Geburtstag. Zur Feier beider Ereignisse lud er Kollegen, Verwandte und Bekannte in die Stadthalle seines Wohnorts ein. Er teilte die für Hallenmiete und Bewirtung entstandenen Aufwendungen nach Köpfen auf und begehrte den Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie auf die dem beruflichen Bereich zugeordneten Gäste entfielen.

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Ein Herz für den Familienvater mit Kindern

Zu einem „arbeitsrechtlichen Klassiker“ hat sich jüngst das LAG Schleswig-Holstein geäußert: die Ausübung des billigen Ermessens bei einer Versetzung (Urteil vom 26.08.2015, 3 Sa 157/15, Volltext liegt noch nicht vor).

Ein Familienvater mit drei schulpflichtigen Kindern war seit 2009 in Brunsbüttel auf einer Dauerbaustelle eingesetzt. Nach dem Obsiegen in einem Kündigungsschutzprozess gegen eine fristlose Kündigung wurde er in 2014 von seiner Arbeitgeberin auf eine Baustelle in das weit entfernte Ludwigshafen versetzt. Die Arbeitgeberin verwies auf ihr individualrechtliches vertragliches Versetzungsrecht. Sie stellte sich auf den Standpunkt, sie müsse die Zuweisung des Arbeitsplatzes überhaupt nicht rechtfertigen. Außerdem sei der alte Arbeitsplatz zwischenzeitlich besetzt. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Versetzung und hatte Erfolg.

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Hoher Verlust bei der Deutschen Bank im dritten Quartal 2015 – Was ist die Ursache und wir wirkt sich dies auf den Cashflow aus?

Anfang Oktober 2015 vermeldet die Deutsche Bank laut Aussage der Süddeutschen Zeitung einen erwarteten Verlust für das dritte Quartal in Höhe von 6,2 Mrd. EUR. Ein solcher Betrag ist für die Deutsche Bank keine Kleinigkeit. Doch was ist die Ursache dieses erheblichen Verlustes? Und wie wirkt sich dies auf den Cashflow der Deutschen Bank aus? Diese Fragen sollen in dem folgenden Artikel beantwortet werden.

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Einsprüche der Folgejahre können den Streitwert erhöhen

Der Streitwert spiegelt den Wert und die Bedeutung des Klageverfahrens für den Steuerpflichtigen wider. Es gibt genügend Sachverhalte, die sich für mehrere Kalenderjahre auswirken. Soweit bereits Folgejahre durch Einspruchsverfahren betroffen sind, erhöht sich der Streitwert für das anhängige Klageverfahren (§ 52 Abs. 3 Satz 2 GKG). Auf diese Vorschrift konnte jüngst der BFH mit seinem Beschluss vom 17.08.15 aufmerksam machen (XI S 1/15). Weiterlesen

Die Tücken der Datenübermittlung und der Bescheiderstellung

Bereits seit einigen Jahren werden immer mehr Daten von Dritten dem FA zur weiteren Verwendung und Bearbeitung für die Steuerveranlagung bereitgestellt. Da geht so einiges auch schief. Nicht nur, dass z. B. der Arbeitgeber falsche Gehaltsdaten meldet, sondern das Finanzamt hat so seine Schwierigkeiten, diese richtig auszuwerten. Aus diesem Grunde ist die Entscheidung des VI. Senates des BFH lesenswert (VI R 51/14). Weiterlesen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Soli wenig empfehlenswert

Ein wagemutiger Steuerzahler hat erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz gegen den Solidaritätszuschlag beantragt und muss die Abgabe nun vorerst wohl nicht mehr entrichten. Von einer Nachahmung ist allerdings ausdrücklich abzuraten. Weiterlesen